Abandonware - Segen oder Fluch

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Therak
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Abandonware - Segen oder Fluch

Beitrag von Therak »

Hossa,
um den immer wieder aufkommenden Diskussionen ein Ende zu bereiten, hätte ich gerne zu folgendem Thema ne Meinung von den Boardbetreibern, also in diesem Fall Thies :)

Abandonware, fast jeder kennt sie. Im Allgemeinen bezeichnet man damit Spiele, die entweder keinen Rechtsinhaber mehr haben oder nicht mehr verkauft werden und daher runtergeladen werden können. Die Sache ist zwar nicht legal, aber keine Sau juckt es, bzw manche Firmen wissen davon, tolerieren es aber da sie mit den alten Spielen eh nichts mehr verdienen könnten.

Eine bekannte Abandonware Seite ist z.b. www.xxx.org die penibel darauf achten, dass ihre Spiele wirklich nirgends mehr zum Verkauf angeboten werden und ggfs einen Kauflink statt einem Downloadlink setzen.

Eine andere bekannte Seite ist www.xxx.com . Diese Seite hat jedoch, bis vor kurzem, noch Spiele angeboten, bei deren Herstellern ganz klar gegen diese Downloads war. Diese Downloads wurden dann jedoch von der ESA entfernt.
Die ESA stellt sicher, dass die Produkte ihrer Klienten (darunter LucasArts, Vivendi und Electronic Arts) weiterhin geschützt werden und so z.B. nicht zum kostenlosen Download angeboten werden.

Obwohl diese Downloads jetzt weg sind, bietet die Seite immer noch Spiele wie z.B. Might and Magic an, welches aber z.b. von www.CDAccess.com immer noch (weltweit) gekauft werden kann.


Daher die Frage:
Dürfen Abandonware-Links überhaupt gepostet werden?
Und wenn ja, beide Seiten? Nur eine Seite? Oder garkeine Seite?
Zuletzt geändert von Therak am Mo 30.01.2006 - 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Thies
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Beitrag von Thies »

Eine gute Frage, eigentlich eine dieser Fragen, die man am liebsten gar nicht gestellt bekommen möchte.

Rechtlich gesehen ist Abandonware illegal, weil eindeutig und bewußt Verstoss gegen das Copyright des jeweiligen Spieleherstellers. Auch wenn dieser das stillschweigen toleriert. Da bis dato keine rechtlichen Lösungen geschaffen wurden, ist das Anbieten von Abandonware rechtlich angreifbar.

Da im Gegensatz zu Warez-Sites aber das Thema nicht grundsätzlich negativ gesehen werden kann, bleibt es eine schwierige Frage. So richtig sicher bin ich mir noch nicht, ich werde mich später nochmal melden und mir das ganze durch Kopf gehen lassen.

CU

Frank-Andre
Sir Marc von Göskon

Beitrag von Sir Marc von Göskon »

Ubs ist Gotic als cd rip auf Unterdog.
was sagt Pirana dazu
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Therak
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Beitrag von Therak »

Nix, da weder Piranha noch JoWood die Rechte an Gohtic in den USA besitzen.

@Thies
Wie sieht's nun aus?
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Therak
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Beitrag von Therak »

Uh, hallo? I)
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Beitrag von Bleifrei »

Will hier auch mal meine Meinung kund tun.
Falls die fehl am Platze ist, oder stört, kann man ja meinen Posting löschen.

Ich denke, so leicht läßt die Frage sich nicht beantworten.
Da diese Seite wohl schon als Anbieter von Raubkopien bekannt ist und diese Seite (und somit das Unternehmen?) immer noch gibt, ist dieses vermutlich erlaubt (also das Unternehmen, aber nicht was die immer wieder taten, wofür die bestimmt auch Strafe zahlen mußten).
Insofern denke ich, ist es schon erlaubt andere auf diese Seite aufmerksam zu machen. Von M$ darf man ja auch noch Software kaufen und weiterempfehlen, obwohl das Unternehmen schon X-mal vor Gericht stand und mehrmals für diverse Vergehen schuldig gesprochen wurde. Und nicht nur M$, sondern auch viele andere Unternehmen.

Aber ich persönlich würde auf alle Fälle darauf hinweisen, daß dort öfters in der Vergangenheit auch illigalle Software angeboten wurde.
Und vor allem sollte man auf keinen Fall auf Programme hinweisen zum runterladen, von denen man sogar weiß, diese sind noch nicht Linzenzfrei zu haben. Den dann macht man sich schon strafbar, denk ich.
Auch tut man den Anderen damit keinen Gefallen.
Weis nicht wie da die Gesetzeslage ist, ob man, wenn man unbewußt ein Lizensiertes Programm runtergeladen hat, auch zur Verantwortung gezogen werden kann? Wenn man es wußte (was natürlich erst bewiesen werden muß), auf alle Fälle (denk ich). Aber auch wenn man es nicht wußte, bleibt da wohl immer ein Restrisiko, glaube ich.

Mein Meinung:
Verboten auf diese Seite hinzuweisen?
Denke nein. Sonst hätten die doch schon längst Dicht machen müssen.
Aber Wahrnungen gehören auf alle Fälle gemacht, damit die Anderen wissen, worauf die sich da einlassen, finde ich.
Aber das ist meine Persönliche Meinung.
Kann es auch voll vestehen, wenn man nicht will, daß solche Seiten im Forum empfohlen werden. Ist ja auch Moralsch nicht ganz in Ordnung, oder?
Gruß
Bleifrei
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Beitrag von Cr@sh »

Bleifrei hat geschrieben: Weis nicht wie da die Gesetzeslage ist, ob man, wenn man unbewußt ein Lizensiertes Programm runtergeladen hat, auch zur Verantwortung gezogen werden kann? Wenn man es wußte (was natürlich erst bewiesen werden muß), auf alle Fälle (denk ich).
Die Gesetzeslage ist, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bestenfalls das Strafmaß ist davon beeinflusst.
Bleifrei
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Beitrag von Bleifrei »

Cr@sh hat geschrieben:
Bleifrei hat geschrieben: Weis nicht wie da die Gesetzeslage ist, ob man, wenn man unbewußt ein Lizensiertes Programm runtergeladen hat, auch zur Verantwortung gezogen werden kann? Wenn man es wußte (was natürlich erst bewiesen werden muß), auf alle Fälle (denk ich).
Die Gesetzeslage ist, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bestenfalls das Strafmaß ist davon beeinflusst.
Generell ja.
Aber hier ist es doch etwas anders.
Wenn die Seite behauptet, daß alle Spiele Lizenzfrei sind, dann hat auf alle Fälle der Betreiber mitschuld (oder gar die Ganze?).
Andernfalls darf man ja bald gar nichts mehr runterladen, ohne vorher bei der zutreffenden Institution Informationen eingeholt zu haben.
Hm.. wobei, bei unseren merkwürdigen Gesetzen ... ich bin neulich über etwas absurdes gestoßen ... .
Gruß
Bleifrei
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Beitrag von Karyptis »

Irrelevant.

Das ist das erste, was mir im Zusammenhang mit "was der User könnte". Er darf es nicht, denn es ist bewusste Urheberrechtsverletzung i.S. des Gesetzes (Das Copyright ist nach wie vor vorhanden) und solange nicht das ausdrückliche Einverständis des Herstells besteht würde ich nichts machen. Denn ein stilles Einvernehmen ist nicht nachweisbar und so kann durch Auslegung der Sachlage im Zweifesfall noch ein bedingter Vorsatz vorliegen (man weiß es nicht 100%ig, man nimmt es aber in Kauf) und somit ist es, bei ausdrücklicher Genehmigung des Herstellers, für alle Seiten sicher, im Zweifesfalle aber ungesetzlich.
Man könnte davon ausgehen, dass der Hersteller aufgrund mangelnden Verkaufsangebots kein Interesse mehr an einem gewinnbringenden Absatz hat - jedoch lässt sich nicht 100%ig ableiten ob dies nicht in Zukunft im Zuge eines Revivals oder einer etwaigen Weiterverwendung des Codes doch geschieht.

Kary
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Beitrag von Thies »

Wobei die ständige Rechtssprechung sagt, dass ein Forenbetreiber erst haftet, wenn er über einen Rechtsverstoss in Kenntnis gesetzt wurde.

Schwierig :(

Mir wäre es am liebsten, wenn Links zu Abandonware & Co. nicht offen im Forum gepostet werden.

CU

Frank-Andre
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Beitrag von Karyptis »

Eine andere Rechtsprechung, die das aufgreift, sagt aber, dass man dann Kenntnis unterstellen kann/ könnte, wenn das Forum/Gästebuch den Eindruck einer regelmäßigen Wartung erweckt, was aufgrund der zahlreichen Moderationen durchaus auch anzunehmen ist ;) So geschehen bei einem Betreiber eines Gästebuches. Ein Anwalt hat einen anderen in einem Dritt-GB verleumdet. Der andere hat entsprechend Klage eingereicht und gewonnen. Da alle Beiträge drumherum editiert wurden, wurde Kenntnis unterstellt.

Natürlich ist diese nicht automatisch dann gegegeben, wenn das Forum riesig ist. Aber bei der Anzahl der Moderatoren und des interen Boardes und, letztendlich, auch durch diese Auseinandersetzung hier, kann man dir sehr wohl Kenntnis unterstellen. Mit allen Folgen... daher bin ich da sehr vorsichtig und schließe mich da deiner Meinung bezüglich des Linkpostens vollends an.
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