Das klingt nach einem nicht gut durchdachten Gesetz! Was ist, wenn der Brief mit der Rechnung auf dem Postweg verlorengeht (ist mir einmal passiert, plötzlich kam eine Manung, und ich hatte nie eine diesbezügliche Rechnung gesehen) - da kann es ja passieren, daß man plötzlich ganz unverhofft das Inkassobüro vor der Tür stehen hat?! Zum Glück muß bei uns in Österreich soweit ich weiß noch gemahnt werden, bevor das Inkassobüro kommt...Radagast hat geschrieben:Das war einmal. Das Gesetz wurde geändert. Inzwischen tritt, wenn nichts anderes auf der Rechnung vereinbart ist, nach 30 Tagen automatisch der Zahlungsverzug ein. Die Firma kann dann ein Inkassobüro oder einen Anwalt einschalten. Eine Firma die Wert auf ihre Kunden legt, schreibt aber trotzdem normalerweise eine Mahnung.Nightraven hat geschrieben: Bestimmt kennt sich da jemand aus....
Wenn man die Rechnung einer Firma nicht gleich bezahlt und dann vergisst. - Darf dann diese Firma nach längerer Zeit die Sache ohne weiteres einem Inkassobüro übergeben?
Ich meine es muß erstmal eine Mahnung geschickt werden, oder?
Radagast der Braune
Gruß Andi