Radagast hat geschrieben:Das war einmal. Das Gesetz wurde geändert. Inzwischen tritt, wenn nichts anderes auf der Rechnung vereinbart ist, nach 30 Tagen automatisch der Zahlungsverzug ein. Die Firma kann dann ein Inkassobüro oder einen Anwalt einschalten. Eine Firma die Wert auf ihre Kunden legt, schreibt aber trotzdem normalerweise eine Mahnung.Nightraven hat geschrieben: Bestimmt kennt sich da jemand aus....
Wenn man die Rechnung einer Firma nicht gleich bezahlt und dann vergisst. - Darf dann diese Firma nach längerer Zeit die Sache ohne weiteres einem Inkassobüro übergeben?
Ich meine es muß erstmal eine Mahnung geschickt werden, oder?
Radagast der Braune

Gruß Andi
