Schule
Moderatoren: Tantalusss, Mighty, Thies, mara, Gandalf
- Veigha
- Bursche / Magd
- Beiträge: 19
- Registriert: Fr 22.09.2006 - 13:16
- Wohnort: Deutschland
- Kontaktdaten:
Hallo,
also ich gehe noch in die Schule. Ich mag sie eig. und bon recht gut in den fächern, die ich habe !!
ich habe:
deutsch
mathe
französisch
englisch
sport
musik
kunst
<<< das wars!!
Französisch mah ich am liebsten und Mathe am wenigsten!
Franz: Bonjour Madame, ca va? je m'appelle Solveigh. tu t'appelles comment?
So, das wars erstmal
SCHULE IS FEIN
LG
Veigha
also ich gehe noch in die Schule. Ich mag sie eig. und bon recht gut in den fächern, die ich habe !!
ich habe:
deutsch
mathe
französisch
englisch
sport
musik
kunst
<<< das wars!!
Französisch mah ich am liebsten und Mathe am wenigsten!
Franz: Bonjour Madame, ca va? je m'appelle Solveigh. tu t'appelles comment?
So, das wars erstmal
SCHULE IS FEIN
LG
Veigha
- Magnus Ver Magnussen
- Titan(in)
- Beiträge: 2254
- Registriert: Do 09.03.2006 - 23:27
- Wohnort: Thronheim Trainingshalle, mithin auch Nilbog
- Lord_of_the_Vampires
- Grossdruide/in
- Beiträge: 354
- Registriert: Di 28.02.2006 - 19:03
- Wohnort: Sarg im 3. Stock, Zelle III
Passt auch hier hin und vielleicht interessiert's den ein oder anderen: eine alte Dienstanweisung für Lehrer aus 1846:
Dienst-Anweisung
für den Schullehrer
Derselbe hat das ihm übertragene Schulamt zu ……………………………… (z.B. Hasenhausen) nach seinen besten Kräften treu, fleißig und gewissenhaft zu versehen, die bestehende oder noch ergehende Schul-Ordnung sowie die Vorschriften und Weisungen seiner Vorgesetzten in Schulsachen pünktlich zu befolgen, ins-besondere
1.
die eingeführten Lehrbücher vorschriftsmäßig zu gebrauchen und im Schulwesen nichts eigenmächtig zu ändern, die etwa zweckdienlich befundenen Verbesserungen aber zur Kenntnis seiner Vorgesetzten zu bringen, und deren Anordnung zu erwarten;
2.
die bestimmten Lehrstunden, ohne Krankheit oder eine sonst erhebliche, seinem unmittelbaren Vorgesetzten anzuzeigende, Abhaltung, niemals auszusetzen oder zu versäumen, oder vor Ablauf der Stunden den Unterricht zu schließen, und ohne Vorwissen und Genehmigung jenes Schulvorgesetzten nicht zu verreisen, zu einer längeren, als drei Tage dauernden, Abwesenheit ausser den Schulferien ebenfalls noch die Genehmigung des Kreisrathes einzuholen, auch bei jeder Verhinderung im Schulhalten zeitige Einleitung zu treffen, damit sein Amt so gut als thunlich, anderweit versehen werde;
3.
darauf zu halten, dass die Schuljugend nicht blos in der Schule, sondern auch in der Kirche, auf den Strasen und an anderen öffentlichen Orten sich ehrbar betrage;
4.
dieselbe mit Sanftmuth und väterlichem Ernste, doch ohne zweckwidrige Nachsicht, zu behandeln, im Belohnen und Bestrafen sowohl vor aller Parteilichkeit und Heftigkeit sich zu hüten, als übermäsige Gelindigkeit zu vermeiden, aller der Gesundheit nachtheiligen oder das Ehrgefühl erstickenden Straftaten, namentlich des Schlagens an den Kopf, des Fluchens und Schmähens, desgleichen ehrenrühriger Worte, welche sich auf die Eltern oder Verwandten, oder unverschuldete übele Verhältnisse oder natürliche Gebrechen der Schulkinder beziehen, sich durchaus zu enthalten; - überhaupt
5.
einen christlichen und anständigen Lebenswandel zu führen, seine Familie und Hausgenossen dazu anzuhalten, und durch Lehre und Beispiel auf Veredelung und auf Bildung der seinem Unterrichte anvertrauten Kinder zu frommen und nützlichen Gliedern der menschlichen Gesellschaft, sowie zu treuen Unterthanen, mit Unverdrossenheit hinzuarbeiten.
Cassel am 24 ten Juni 1846
Kurfürstliche Regierung der Provinz
Niederhessen.
Siegel
Unterschrift
Bemerkung:
(Schon damals bestand ein Züchtigungsverbot. Pädagogische Erkenntnisse wurden nicht nur eingefordert, sondern auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Der Stempel (Siegel) musste seinerzeit mit einigen Silbergroschen bezahlt werden.)
Dienst-Anweisung
für den Schullehrer
Derselbe hat das ihm übertragene Schulamt zu ……………………………… (z.B. Hasenhausen) nach seinen besten Kräften treu, fleißig und gewissenhaft zu versehen, die bestehende oder noch ergehende Schul-Ordnung sowie die Vorschriften und Weisungen seiner Vorgesetzten in Schulsachen pünktlich zu befolgen, ins-besondere
1.
die eingeführten Lehrbücher vorschriftsmäßig zu gebrauchen und im Schulwesen nichts eigenmächtig zu ändern, die etwa zweckdienlich befundenen Verbesserungen aber zur Kenntnis seiner Vorgesetzten zu bringen, und deren Anordnung zu erwarten;
2.
die bestimmten Lehrstunden, ohne Krankheit oder eine sonst erhebliche, seinem unmittelbaren Vorgesetzten anzuzeigende, Abhaltung, niemals auszusetzen oder zu versäumen, oder vor Ablauf der Stunden den Unterricht zu schließen, und ohne Vorwissen und Genehmigung jenes Schulvorgesetzten nicht zu verreisen, zu einer längeren, als drei Tage dauernden, Abwesenheit ausser den Schulferien ebenfalls noch die Genehmigung des Kreisrathes einzuholen, auch bei jeder Verhinderung im Schulhalten zeitige Einleitung zu treffen, damit sein Amt so gut als thunlich, anderweit versehen werde;
3.
darauf zu halten, dass die Schuljugend nicht blos in der Schule, sondern auch in der Kirche, auf den Strasen und an anderen öffentlichen Orten sich ehrbar betrage;
4.
dieselbe mit Sanftmuth und väterlichem Ernste, doch ohne zweckwidrige Nachsicht, zu behandeln, im Belohnen und Bestrafen sowohl vor aller Parteilichkeit und Heftigkeit sich zu hüten, als übermäsige Gelindigkeit zu vermeiden, aller der Gesundheit nachtheiligen oder das Ehrgefühl erstickenden Straftaten, namentlich des Schlagens an den Kopf, des Fluchens und Schmähens, desgleichen ehrenrühriger Worte, welche sich auf die Eltern oder Verwandten, oder unverschuldete übele Verhältnisse oder natürliche Gebrechen der Schulkinder beziehen, sich durchaus zu enthalten; - überhaupt
5.
einen christlichen und anständigen Lebenswandel zu führen, seine Familie und Hausgenossen dazu anzuhalten, und durch Lehre und Beispiel auf Veredelung und auf Bildung der seinem Unterrichte anvertrauten Kinder zu frommen und nützlichen Gliedern der menschlichen Gesellschaft, sowie zu treuen Unterthanen, mit Unverdrossenheit hinzuarbeiten.
Cassel am 24 ten Juni 1846
Kurfürstliche Regierung der Provinz
Niederhessen.
Siegel
Unterschrift
Bemerkung:
(Schon damals bestand ein Züchtigungsverbot. Pädagogische Erkenntnisse wurden nicht nur eingefordert, sondern auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Der Stempel (Siegel) musste seinerzeit mit einigen Silbergroschen bezahlt werden.)
Koni ... und weiter geht's.... auf die 80 zu, oje
- Magnus Ver Magnussen
- Titan(in)
- Beiträge: 2254
- Registriert: Do 09.03.2006 - 23:27
- Wohnort: Thronheim Trainingshalle, mithin auch Nilbog
Wir hatten in Geschichte mal 'nen Vertretungslehrer, bei ihm war das genau so.Erbse hat geschrieben:Meine Mathe lehrerin ist auf einem Auge blind.
Aber eine(n) schielende(n) Lehrer(in) hatte ich noch nie.
PS: ich muss morgen schon 7:15 wegen einer ENGL-Klausur zur Schule (normaler Unterrrichtsanfang: 7:45!)
- Magnus Ver Magnussen
- Titan(in)
- Beiträge: 2254
- Registriert: Do 09.03.2006 - 23:27
- Wohnort: Thronheim Trainingshalle, mithin auch Nilbog
Ich frag mich wieso der überhaupt jemanden aufruft. Als ich noch an der Hochschule war haben die Dozenten fast nie irgendwen aufgerufen, eigentlich nur dann, wenn jemand eine Frage hatte und in diesem Fall müsste man ja wissen, wer grad gemeint ist.naria hat geschrieben:Ich hatte zwar keine schielenden Leher, aber einen schielenden Dozenten an der Hochschule ... ziemlich blöd, wenn der jemanden aufruft ohne den Namen zu benutzen und man nicht sieht, wen er anschaut.
"So gute Aufnahmen mit einer Handykamera kenne ich eigentlich nur aus "Kohlezangen exposure"." (Roman Tisch, Schlag von hinten)
Hängt auch immer davon ab, auf welcher Hochschule du was studierst. Falls du nicht gerade BWL-Student bist, dann kann es vorkommen, dass du in ner Übung sitzt, in der man ne Antwort erwartet, und dann musst du dich auch melden (was aber meist keiner tut )
Gruss, sepruecom
Gruss, sepruecom
Die Regierung ist wie ein Baby. Sie ist ein Verdauungskanal mit einem Appetit an einem und keinerlei Sinn für Verantwortung am anderen Ende.
Ronald Reagan, 11. März 1981
Taube, Amsel, Spatz und Eule, alles auf die Dönerkeule...
Ronald Reagan, 11. März 1981
Taube, Amsel, Spatz und Eule, alles auf die Dönerkeule...
- Lord_of_the_Vampires
- Grossdruide/in
- Beiträge: 354
- Registriert: Di 28.02.2006 - 19:03
- Wohnort: Sarg im 3. Stock, Zelle III
- maik_r
- Hexer/Hexe
- Beiträge: 806
- Registriert: Mo 29.03.2004 - 15:21
- Wohnort: da wo die Schoschonen schön wohnen (Nähe Berlin)
- Kontaktdaten:
sowas nennt man "Zwang zur Mitarbeit" ... (das soll jetzt nicht negativ sein)Dragorad hat geschrieben:Auf dem Gymnasium/Realschule sind die Lehrer noch so fies und rufen bei einer Frage jemanden auf, obwohl er sich nicht gemeldet hat (habt ihr das etwa schon vergessen?!).
Sei doch froh, dass der Lehrer das macht. Das ist doch besser, als wenn er dir still und heimlich ne 5 für mündliche Mitarbeit gibt und du dich am Ende des Schuljahres wunderst, was für Noten du auf deinem Zeugniss zu stehen hast.
- darkmagician
- Ritter/Amazone
- Beiträge: 653
- Registriert: Mi 25.02.2004 - 20:53
- Kontaktdaten: