Züchtigungsrecht in der Ehe?
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- Arthur Dent
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@hafen
Jeder in meiner Situation hätte geglaubt, du hättest dich auf das Zitat bezogen, dass ich direkt vorher gebracht habe. Und jeder, der dieses Zitat liest, würde davon ausgehen, dass derjenige, der das gesagt hat, Shadows Meinung unterstützt.
Aber gut, ich habe dich ja anscheinend zu dieser Aussage genötigt
und werde sie einfach in Zukunft nicht mehr ernst nehmen. Tut mir leid für das Missverständnis.
Jeder in meiner Situation hätte geglaubt, du hättest dich auf das Zitat bezogen, dass ich direkt vorher gebracht habe. Und jeder, der dieses Zitat liest, würde davon ausgehen, dass derjenige, der das gesagt hat, Shadows Meinung unterstützt.
Aber gut, ich habe dich ja anscheinend zu dieser Aussage genötigt
und werde sie einfach in Zukunft nicht mehr ernst nehmen. Tut mir leid für das Missverständnis.
"Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen."
- Arthur Dent
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Ist ja interessant, dass das, was Moslems einem über den Koran erzählen, einfach so geglaubt wird, während bei einem Christen, der was über die Bibel sagt, erstmal genau das Gegenteil angenommen wird...Gobo hat geschrieben:Auf den letzten Seiten gings doch nicht im entferntesten noch um das eigentliche Thema, da sind wir uns wohl einig.
Das ganze ist auch keine Religionsfrage, sondern eine Kultur- und Mentalitätsfrage. Nirgendwo im Koran steht geschrieben, dass man seine Frau nach Belieben verprügeln darf (zumindest habe ich mir das von mehrere Muslimen bestätigen lassen), und in vielen muslimischen Ländern ist das auch nicht üblich.
Es gibt im Koran schon eine Stelle, die sagt, dass der Mann über die Frau herrscht, was man ja auch schon daran sehen kann, dass der Mann physisch überlegen ist:
Sure 4, Vers 34: "Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie von Natur vor diesen ausgezeichnet hat"
Das heißt natürlich nicht, dass der Mann das Recht hat, seine Frau zu züchtigen. Aber die Aussage, dass Mann und Frau im Islam gleichberechtigt sind, ist wohl ebensowenig haltbar.
Edit: Hab gerade herausgefunden, dass das wohl dennoch genau der Vers ist, auf den sich diese Richterin in ihrem Urteil bezogen hat. Interessant. Nicht nur unzulässigerweise sich auf den Koran bezogen, sondern ihn auch noch auf haarsträubend-abenteuerliche Weise ausgelegt...
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- hafensaenger
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Hätte ich mich auf das Zitat Shadows bezogen, hätte ich es zitiert und wäre darauf eingegangen. Das tat ich aber nicht. Und meine Meinung / Einstellung dazu geht aus meinen Posts hervor.Arthur Dent hat geschrieben:@hafen
Jeder in meiner Situation hätte geglaubt, du hättest dich auf das Zitat bezogen, dass ich direkt vorher gebracht habe. Und jeder, der dieses Zitat liest, würde davon ausgehen, dass derjenige, der das gesagt hat, Shadows Meinung unterstützt.
Das steht so nicht (wörtlich) in der Sure 4. Der Wortlaut laute da anders. Wenn du die Suren zitierst, dann wahrheitsgemäß. Meiner ist von Max Henning / Murat Hoffmann und recht zeitnah übersetzt und dort steht was ganz anders.Sure 4, Vers 34: "Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie von Natur vor diesen ausgezeichnet hat
Zuletzt geändert von hafensaenger am Fr 30.03.2007 - 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
"We choose our joys and sorrows
long before we experience them."
- Kahlil Gibran-
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Wo bitteschön habe ich geschrieben, dass sie gleichgestellt sind?
Davon abgesehn, ich habe mit dir nicht über die Bibel diskutiert, insofern kannst du mir sicher nicht vorwerfen, ich hätte mit irgendetwas dem widersprochen, was du über die Bibel gesagt hast.
Ich habe zwar sowohl Bibel als auch etliche apokryphe Schriften gelesen, aber das ist zu lange her, als dass ich mir da noch herausnehmen würde eine Behauptung aufzustellen, was drin steht und was nicht.
Und da ich den Koran eben nicht gelesen habe und es zumindest in nächster Zeit nicht vorhabe, bleibt mir da wohl nichts anderes übrig, als mich auf das zu verlassen, was andere mir dazu sagen und was ich im Netz finde.
Davon abgesehn, ich habe mit dir nicht über die Bibel diskutiert, insofern kannst du mir sicher nicht vorwerfen, ich hätte mit irgendetwas dem widersprochen, was du über die Bibel gesagt hast.
Ich habe zwar sowohl Bibel als auch etliche apokryphe Schriften gelesen, aber das ist zu lange her, als dass ich mir da noch herausnehmen würde eine Behauptung aufzustellen, was drin steht und was nicht.
Und da ich den Koran eben nicht gelesen habe und es zumindest in nächster Zeit nicht vorhabe, bleibt mir da wohl nichts anderes übrig, als mich auf das zu verlassen, was andere mir dazu sagen und was ich im Netz finde.
http://del.icio.us/matthewgood
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Man makes God so God to make Man
Man makes the Devil so that he can understand
Why things always turn out this way
(Matthew Good)
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- Arthur Dent
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@hafen.
Es kommt wohl auf die Übersetzung an. Hier ist eine englische Übersetzung aus einem Online-Koran:
Wie auch immer, diese Richterin hat sich jedenfalls auf diesen Vers bezogen. Zweifellos gibt es auch Moslems, die diesen Vers genau als Rechtfertigung des Züchtigungsrechtes verstehen. In Deutschland ist das wohl eher eine Minderheit, nicht aber anderswo.
Es kommt wohl auf die Übersetzung an. Hier ist eine englische Übersetzung aus einem Online-Koran:
LinkMen are the maintainers of women because Allah has made some of them to excel others and because they spend out of their property; the good women are therefore obedient, guarding the unseen as Allah has guarded; and (as to) those on whose part you fear desertion, admonish them, and leave them alone in the sleeping-places and beat them; then if they obey you, do not seek a way against them; surely Allah is High, Great.
Wie auch immer, diese Richterin hat sich jedenfalls auf diesen Vers bezogen. Zweifellos gibt es auch Moslems, die diesen Vers genau als Rechtfertigung des Züchtigungsrechtes verstehen. In Deutschland ist das wohl eher eine Minderheit, nicht aber anderswo.
Zuletzt geändert von Arthur Dent am Fr 30.03.2007 - 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
"Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen."
Nur, es war ja feststellen, dass ihm da keiner mehr geantwortet hat.Gobo hat geschrieben:Ich finde es ja ganz toll, dass Arthur so von seinem Glauben überzeugt ist, aber er soll doch bitte seine Diskussion im entsprechenden Thread weiterführen.

, schwer.Hafensänger hat geschrieben: Muss mich aus dem Mist wohl erneut wegen Arthur und seiner Sturheit ausklinken.

Aber macht ruhig so weiter, wenn es Euch Befriedigung bringt. Tut es das wirklich?

Koni
... und weiter geht's.... auf die 80 zu, oje



- Arthur Dent
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@Koni
das andere Thema ist jetzt wirklich durch. Und ich werde auch keine Entzugeserscheinungen kriegen, wenn dieses Thema durch ist...
Jeder, der wirklich glaubt, dass ihm eine Internet-Diskussion Befriedigung bringt, der braucht meiner Meinung nach ganz dringend eine Internet-Entziehungskur...
das andere Thema ist jetzt wirklich durch. Und ich werde auch keine Entzugeserscheinungen kriegen, wenn dieses Thema durch ist...
Netter Zeitvertreib, ja, Befriedigung nein.Aber macht ruhig so weiter, wenn es Euch Befriedigung bringt. Tut es das wirklich?![]()
Jeder, der wirklich glaubt, dass ihm eine Internet-Diskussion Befriedigung bringt, der braucht meiner Meinung nach ganz dringend eine Internet-Entziehungskur...
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- hafensaenger
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Ich stelle nachher mal die Deutsche Übersetzung ein. Sie ist nicht weniger harmlos aber anders.Arthur Dent hat geschrieben:@hafen.
Es kommt wohl auf die Übersetzung an. Hier ist eine englische Übersetzung aus einem Online-Koran:
LinkMen are the maintainers of women because Allah has made some of them to excel others and because they spend out of their property; the good women are therefore obedient, guarding the unseen as Allah has guarded; and (as to) those on whose part you fear desertion, admonish them, and leave them alone in the sleeping-places and beat them; then if they obey you, do not seek a way against them; surely Allah is High, Great.

@Koni
Es befriedigt mich in keinster Weise. Vielmehr ärgert es mich.

Die Richerin hat dabei aber bewusst ein paar Absätze der Sure aus ihrer Rechtssprechung rausgelassen.Deutsche Übersetzung hat geschrieben:
Die Männer stehen für die Frauen in Verantwortung ein mit Rücksicht darauf wie Allah den einen von ihnen mit mehr Vorzügen ausgestattet hat als den anderen und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben.
Die rechtschaffenden Frauen sind demütig, ergeben und sorgsam in der von Allah gebotenen Wahrung ihrer Intimsphäre. Diejenigen aber deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie.
Und wenn sie euch dann immer noch nicht gehorchen, dann unternehmt nichts weiter gegen sie. Dann ist es an Allah sie zu richten und zu strafen. Denn Allah ist erhaben und groß.
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Fakt ist jedenfalls, dieser Vers 4:34 wird von vielen Moslems weltweit so verstanden, dass er das Züchtigungsrecht in der Ehe erlaubt - wenn auch nur, wenn die Frau nicht gehorcht - was natürlcih aus abendländischer Sicht immer noch inakzeptabel ist. Bei manchen Übersetzungen (z.B. hier) wird das Wort "schlagen" durch "strafen" ersetzt, das klingt schon weniger eindeutig und erlaubt eher eine Gewalt verbietende Lesart...
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Hallo zusammen,
Fakt ist auch, das es für das eigentliche Thema egal sein sollte, da Schlagen, jetzt mal abgesehen von der Würde immer den Tatbestand der Körperverletzung impliziert und was dieses, wie ich finde, je mehr ich darüber lese und erfahre, wirklich hohle Buch der Koran sagt, sollte für unsere Rechtssprechung nicht relevant sein, eben so wenig, wie Sachen aus der Bibel eine Relevanz, für die Rechtssprechung haben sollten, falls sie nicht konform mit Gesetzen des Landes gehen. Klare Trennung von Kirche und Staat, zumindest in der Rechtssprechung. Aber das klappt ja leider schon bei der Gewaltenteilung nicht, wie sollte es dann bei Religion funktionieren, vielleicht mit Humanismus und logischem Verstand, aber der setzt ja bei sowas anscheinend aus.
Viele Grüße
JD
Fakt ist auch, das es für das eigentliche Thema egal sein sollte, da Schlagen, jetzt mal abgesehen von der Würde immer den Tatbestand der Körperverletzung impliziert und was dieses, wie ich finde, je mehr ich darüber lese und erfahre, wirklich hohle Buch der Koran sagt, sollte für unsere Rechtssprechung nicht relevant sein, eben so wenig, wie Sachen aus der Bibel eine Relevanz, für die Rechtssprechung haben sollten, falls sie nicht konform mit Gesetzen des Landes gehen. Klare Trennung von Kirche und Staat, zumindest in der Rechtssprechung. Aber das klappt ja leider schon bei der Gewaltenteilung nicht, wie sollte es dann bei Religion funktionieren, vielleicht mit Humanismus und logischem Verstand, aber der setzt ja bei sowas anscheinend aus.
Viele Grüße
JD

- Arthur Dent
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AMENjdoge hat geschrieben:Hallo zusammen,
was [....] der Koran sagt, sollte für unsere Rechtssprechung nicht relevant sein, eben so wenig, wie Sachen aus der Bibel eine Relevanz, für die Rechtssprechung haben sollten, falls sie nicht konform mit Gesetzen des Landes gehen. Klare Trennung von Kirche und Staat, zumindest in der Rechtssprechung.
Edit: Wobei man die Klausel "falls sie nicht konform mit Gesetzen des Landes gehen" durchaus auch noch streichen könnte/sollte. Die Frage, was Koran oder Bibel überhaupt sagen, sollte irrelevant sein - somit kann es auch nicht Aufgabe der Rechtsprechung sein, zu entscheiden, wo der Koran bzw. die Bibel gesetzeskonform ist und wo nicht.
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... ich verstehe diese Diskussion über Züchtigung, Glaubensfreiheit etc. überhaupt nicht. Es ist doch alles gesetzlich geregelt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)
Artikel 1
1.1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
1.3 Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
2.2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
3.1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
3.2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Artikel 4
4.1 Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
4.2 Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)
Artikel 1
1.1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
1.3 Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
2.2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
3.1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
3.2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
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Heute bei Spiegel-Online:
Richterbund verteidigt Frankfurter Amtsrichterin
Politiker und Juristen waren empört, als vor wenigen Tagen eine Frankfurter Richterin die eheliche Gewalt in einem Scheidungsverfahren mit dem Koran rechtfertigte. Jetzt erhält sie Unterstützung von prominenter Seite: Die Entscheidung, eine sofortige Scheidung abzulehnen, sei "nicht abwegig", so der Richterbund.
Frankfurt am Main - Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel, hat anlässlich des umstrittenen Koran-Urteils einer Richterin eine mangelnde Unterstützung der Politik für die Justiz beklagt. "Ich hätte mir von der Politik gewünscht, dass sie sich hinter die Justiz stellt", sagte Arenhövel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Stattdessen habe sie den Fall zum Anlass genommen, "auf die Justiz einzudreschen".
Die Richterin hatte bei getrennt lebenden Ehegatten mit marokkanischem Hintergrund Bedenken gegen eine sofortige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres geäußert, obwohl die Frau gesagt hatte, sie sei von ihrem Mann misshandelt worden. Die Richterin hatte auf den Koran und das im marokkanischen Kulturkreis angeblich nicht unübliche Züchtigungsrecht des Mannes verwiesen. Gleichwohl hatte sie der Frau die Ehewohnung zugewiesen und es dem Mann untersagt, sich der Wohnung zu nähern.
"Die Richterin hat sich im Rahmen der Vorschriften Gedanken gemacht", sagte Arenhövel. Zwar könne man den Hinweis auf den Koran mit Fug und Recht kritisieren, aber die Entscheidung, eine sofortige Scheidung abzulehnen, sei "nicht abwegig". "Ohne den Hinweis auf den Koran ist die Entscheidung vertretbar", betonte der Präsident des Oberlandesgerichts Bremen. Auch in Fällen körperlicher Misshandlung "kann es zur Versöhnung kommen".
Dass man sich als Richter mit muslimischen Gebräuchen auseinandersetzen müsse, bezeichnete Arenhövel als "völlig selbstverständlich". Es gebe aber überhaupt keine Anhaltspunkte für eine Tendenz der Rechtsprechung zu Gunsten des Islams. Im Übrigen habe die Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit gezeigt, dass die "Selbstheilungskräfte des Systems" funktionierten.
Der hessische Justizminister Banzer (CDU) hatte angekündigt, den Fall dienstrechtlich überprüfen zu lassen.
hen/AP
Link
Richterbund verteidigt Frankfurter Amtsrichterin
Politiker und Juristen waren empört, als vor wenigen Tagen eine Frankfurter Richterin die eheliche Gewalt in einem Scheidungsverfahren mit dem Koran rechtfertigte. Jetzt erhält sie Unterstützung von prominenter Seite: Die Entscheidung, eine sofortige Scheidung abzulehnen, sei "nicht abwegig", so der Richterbund.
Frankfurt am Main - Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel, hat anlässlich des umstrittenen Koran-Urteils einer Richterin eine mangelnde Unterstützung der Politik für die Justiz beklagt. "Ich hätte mir von der Politik gewünscht, dass sie sich hinter die Justiz stellt", sagte Arenhövel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Stattdessen habe sie den Fall zum Anlass genommen, "auf die Justiz einzudreschen".
Die Richterin hatte bei getrennt lebenden Ehegatten mit marokkanischem Hintergrund Bedenken gegen eine sofortige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres geäußert, obwohl die Frau gesagt hatte, sie sei von ihrem Mann misshandelt worden. Die Richterin hatte auf den Koran und das im marokkanischen Kulturkreis angeblich nicht unübliche Züchtigungsrecht des Mannes verwiesen. Gleichwohl hatte sie der Frau die Ehewohnung zugewiesen und es dem Mann untersagt, sich der Wohnung zu nähern.
"Die Richterin hat sich im Rahmen der Vorschriften Gedanken gemacht", sagte Arenhövel. Zwar könne man den Hinweis auf den Koran mit Fug und Recht kritisieren, aber die Entscheidung, eine sofortige Scheidung abzulehnen, sei "nicht abwegig". "Ohne den Hinweis auf den Koran ist die Entscheidung vertretbar", betonte der Präsident des Oberlandesgerichts Bremen. Auch in Fällen körperlicher Misshandlung "kann es zur Versöhnung kommen".
Dass man sich als Richter mit muslimischen Gebräuchen auseinandersetzen müsse, bezeichnete Arenhövel als "völlig selbstverständlich". Es gebe aber überhaupt keine Anhaltspunkte für eine Tendenz der Rechtsprechung zu Gunsten des Islams. Im Übrigen habe die Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit gezeigt, dass die "Selbstheilungskräfte des Systems" funktionierten.
Der hessische Justizminister Banzer (CDU) hatte angekündigt, den Fall dienstrechtlich überprüfen zu lassen.
hen/AP
Link
"Am Anfang wurde das Universum erschaffen. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen."
Aus aktuellem Anlass hole ich mal diesen Thread hervor:
Ich habe eben auf der Heimfahrt im Auto durch das Radio erfahren, dass die dienstrechtliche Prüfung der Angelegenheit abgeschlossen wurde. Das Landesministerium in Wiesbaden hat keine Schritte gegen die Richterin eingeleitet, da deren Verhalten im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit "nicht zu beanstanden" sei.
Ich habe eben auf der Heimfahrt im Auto durch das Radio erfahren, dass die dienstrechtliche Prüfung der Angelegenheit abgeschlossen wurde. Das Landesministerium in Wiesbaden hat keine Schritte gegen die Richterin eingeleitet, da deren Verhalten im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit "nicht zu beanstanden" sei.

Die Tapferen verstecken sich hinter Technologie.
Die Dummen verstecken sich vor ihr.
Die Schlauen aber besitzen Technologie - und verstecken sie.
- Das Buch des Kataklysmus.
Die Dummen verstecken sich vor ihr.
Die Schlauen aber besitzen Technologie - und verstecken sie.
- Das Buch des Kataklysmus.
Also wenn ich den Thread jetzt noch mal lese, dann kann ich nur sagen, dass ich die Aufregung jetzt ein bissel zu hochgespielt finde. Und dass hier weniger der Spruch mit der Krähe als der mit dem Wasserglas hierhin gehört.
Die wenigsten Frauen, die von ihren Ehemännern geschlagen werden, bekommen eine Blitzscheidung, ich würde mal sagen, das liegt bei unter 1 Prozent. Die Richterin hat aber trotzdem effektive Maßnahmen für den Schutz der Frau getroffen, indem sie ihr die Ehewohnung zugesprochen hat und dem Ehemann verboten, sich ihr zu nähern. Das ist ja wohl wesentlich effektiver als wenn sie nur ne Blitzscheidung ausgesprochen hätte. Durch ne Blitzscheidung hätte der Nicht-mehr-Ehemann sie trotzdem abmurksen können, weil er sich in seiner Ehre gekränkt fühlte.
So hat sie der Frau vielleicht noch ein bissel was Gutes getan, weil der Ehemann ja vielleicht gemerkt hat, dass sie auch nicht in allem Recht gekriegt hat und sich deswegen nicht so extrem als Verlierer fühlt. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat er sich mit Glück so weit beruhigt, dass sie mehr Chancen auf Unversehrtheit hat.
Das mit dem Züchtigungsrecht war natürlich trotzdem daneben, aber wegen einem verfehlten Zitat kriegt keiner einen auf die Mütze, wenn er nicht gerade Politiker ist und der Schein mehr zählt als das Sein (und vor allem das Handeln).
Ansonsten kann ich dann nur finden, dass man sich hier mal wieder über die völlig falschen Dinge aufregt.
Die wenigsten Frauen, die von ihren Ehemännern geschlagen werden, bekommen eine Blitzscheidung, ich würde mal sagen, das liegt bei unter 1 Prozent. Die Richterin hat aber trotzdem effektive Maßnahmen für den Schutz der Frau getroffen, indem sie ihr die Ehewohnung zugesprochen hat und dem Ehemann verboten, sich ihr zu nähern. Das ist ja wohl wesentlich effektiver als wenn sie nur ne Blitzscheidung ausgesprochen hätte. Durch ne Blitzscheidung hätte der Nicht-mehr-Ehemann sie trotzdem abmurksen können, weil er sich in seiner Ehre gekränkt fühlte.
So hat sie der Frau vielleicht noch ein bissel was Gutes getan, weil der Ehemann ja vielleicht gemerkt hat, dass sie auch nicht in allem Recht gekriegt hat und sich deswegen nicht so extrem als Verlierer fühlt. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat er sich mit Glück so weit beruhigt, dass sie mehr Chancen auf Unversehrtheit hat.
Das mit dem Züchtigungsrecht war natürlich trotzdem daneben, aber wegen einem verfehlten Zitat kriegt keiner einen auf die Mütze, wenn er nicht gerade Politiker ist und der Schein mehr zählt als das Sein (und vor allem das Handeln).
Ansonsten kann ich dann nur finden, dass man sich hier mal wieder über die völlig falschen Dinge aufregt.
Breuna-Counter

"Niemand hat die Absicht, Weltmeister zu werden."

"Niemand hat die Absicht, Weltmeister zu werden."

Stimmt, jetzt wo er sich ihr nicht mehr nähern darf besteht natürlich keine Gefahr mehr, daß er sie abmurkst...Durch ne Blitzscheidung hätte der Nicht-mehr-Ehemann sie trotzdem abmurksen können, weil er sich in seiner Ehre gekränkt fühlte.

"Wenn die Menschen erstmal ausgestorben sind, dann haben die Tiere wieder Platz zum Leben." (mein Sohn, damals 5 Jahre)