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Re: Rechnung - Mahnung
Verfasst: So 29.02.2004 - 08:57
von Andi
Radagast hat geschrieben:Nightraven hat geschrieben:
Bestimmt kennt sich da jemand aus....
Wenn man die Rechnung einer Firma nicht gleich bezahlt und dann vergisst. - Darf dann diese Firma nach längerer Zeit die Sache ohne weiteres einem Inkassobüro übergeben?
Ich meine es muß erstmal eine Mahnung geschickt werden, oder?
Das war einmal. Das Gesetz wurde geändert. Inzwischen tritt, wenn nichts anderes auf der Rechnung vereinbart ist, nach 30 Tagen automatisch der Zahlungsverzug ein. Die Firma kann dann ein Inkassobüro oder einen Anwalt einschalten. Eine Firma die Wert auf ihre Kunden legt, schreibt aber trotzdem normalerweise eine Mahnung.
Radagast der Braune

Das klingt nach einem nicht gut durchdachten Gesetz! Was ist, wenn der Brief mit der Rechnung auf dem Postweg verlorengeht (ist mir einmal passiert, plötzlich kam eine Manung, und ich hatte nie eine diesbezügliche Rechnung gesehen) - da kann es ja passieren, daß man plötzlich ganz unverhofft das Inkassobüro vor der Tür stehen hat?! Zum Glück muß bei uns in Österreich soweit ich weiß noch gemahnt werden, bevor das Inkassobüro kommt...
Gruß Andi

Verfasst: So 29.02.2004 - 09:43
von elleshar25
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__286.html
Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung.
jdoge hat geschrieben:Das seh ich genau so, sonst kann sich auch jeder andere, wenn ein Thread zu einem Thema ist in dem er/sie Fachmann/frau ist sich auch aufrregen.
Nö. Andere Fachrichtungen können sich vielleicht aufregen, Rechtsanwälte können abmahnen und zwar auch den jeweiligen Admin. Das macht auch Sinn, da (1) der Rechtsuchende kompetent beraten werden soll und (2) ich sonst arbeitslos würde. Das ist aber auch teuer.
Man kann zwar streiten, ob manche gestellte Frage konkret genug ist, um eine Rechtsberatung anzunehmen, aber generell würde ich den Mods und Thies empfehlen, solche threads sofort zu löschen. Vielleicht mal ein sticky topic ?
Verfasst: So 29.02.2004 - 10:07
von Cassie
elleshar25 hat geschrieben:Das macht auch Sinn, da (1) der Rechtsuchende kompetent beraten werden soll
Also ich denke, auch bei anderen Fachproblemen sollte derjenige, der ein Problem hat, kompetent beraten werden und zwar von einem Fachmann/einer Fachfrau. Allerdings waren nur die Rechtsanwälte clever genug, sich das in ein Gesetz gießen zu lassen (wer auch sonst

). womit wir bei deinem Punkt (2) wären.
Ich denke aber, in diesem Thread hat nicht wirklich eine Rechtsberatung stattgefunden. Trotzdem ist elles Vorschlag schon nicht verkehrt...
Verfasst: So 29.02.2004 - 12:42
von Manni_B
... wenn deutsche Gerichte kein R e c h t sprechen sondern Urteile, warum sollte ich dann einen
R e c h t sberater benötigen?
Dann kann mich auch jeder x-beliebige Bürger beraten.
Das alleinige Recht (welches auch immer) steht nur den Kirchen zu.

Verfasst: So 29.02.2004 - 12:47
von hafensaenger
Recht haben und Recht bekommen (z.B. vor Gericht) sind meistens noch zwei paar Schuhe. Da fragt man sich manchmal berechtigt wozu es den Rechtstaat und den Rechtsapparat gibt, wenn man eh nicht oder selten zu seinem Recht kommt.
Verfasst: Di 02.03.2004 - 13:45
von Mighty
Nun haltet doch mal den Ball flach.
Also, zunächst gebe ich Radagast und elleshar völlig recht. Seit der BGB-Novelle und ZPO-Reform hat sich einiges getan in Deutschland.
Also noch einmal: Nach der BGB-Novelle bedarf es keiner Mahnung mehr, um im Verzug zu sein (denn das ist die einzige Wirkung, die solch ein Schreiben früher zur Folge hatte).
Verfasst: Mi 03.03.2004 - 21:47
von Mighty
Cassie hat geschrieben:elleshar25 hat geschrieben:Das macht auch Sinn, da (1) der Rechtsuchende kompetent beraten werden soll
Also ich denke, auch bei anderen Fachproblemen sollte derjenige, der ein Problem hat, kompetent beraten werden und zwar von einem Fachmann/einer Fachfrau. Allerdings waren nur die Rechtsanwälte clever genug, sich das in ein Gesetz gießen zu lassen (wer auch sonst

). womit wir bei deinem Punkt (2) wären.
Ich denke aber, in diesem Thread hat nicht wirklich eine Rechtsberatung stattgefunden. Trotzdem ist elles Vorschlag schon nicht verkehrt...
Liebe Cassie,
das Rechtsberatungsgesetz soll jedoch vor allem vor etwas anderem schützen (nicht davor, dass Rechtsanwälte arbeitslos werden).
Stell Dir vor Du hast ein rechtliches Problem und bittest jemanden, der rechtlich nicht vollumfänglich im Bilde ist, um Hilfe. Dieser gute Mensch gibt Dir einen Tipp, wie Du das Problem angehen kannst und, wie sich dann herausstellt, führt dieser Tipp nicht zum Erfolg, sondern zum Gegenteil. In diesem Moment kannst Du denjenigen dafür haftbar machen, sprich er ist unter Umständen zum Schadenersatz verpflichtet. Was denn nun? Rechtanwälte haben für so einen Fall eine Haftpflichtversicherung, die zwingend vorgeschrieben ist - und vor allem nicht gerade günstig

.
Verfasst: Mi 03.03.2004 - 22:23
von guenterherbert
Kaum zu glauben was man hier alles lesen kann.
Wenn ich einem Ratsuchenden aus dem StGB einen Passus vorlese oder wörtlich zitiere könnte ich damit zwar sein künftiges Verhalten beeinflussen, dies ist aber, wie eben auch in diesem Falle, nicht strafbar.
Ein Beispiel gefällig? Ein guter Freund fragt euch: Wieviel bekomm ich für einen Mord an ...... Nach einem kurzen Blick ins StGB teilt ihr ihm die Strafandrohung mit. Weil ihm die Gefänfnisstrafe zu hoch ist, nimmt er von diesem heimlichen Vorhaben abstand. Nun würde ich zu einer Selbstanzeige raten. Schließlich habt ihr euch strafbar gemacht.
Nach Meinung einiger Teilnehmer hier sollte man wohl auch den/die Verfasser des StGB mit Lebenslang

bestrafen, schließlich könnte auch der private Leser dieser Bücher in seinen Handlungen beeinflußt werden.
Leute, laßt die Kirche im Dorf.
GÜ
Verfasst: Mi 03.03.2004 - 22:35
von Mighty
Was hat das Strafgesetzbuch mit der Zivilprozessordnung oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu tun?
Naja, lassen wir das einmal dahingestellt.
Das von Dir genannte Beispiel ist in der Tat recht lustig (

), aber zu mehr taugt es auch nicht, da es völlig neben der Sache liegt.
Mir scheint, Du hast in diesem Thread irgendetwas nicht richtig verstanden, also:
Es geht nicht darum, ob ein Verweis auf ein Gesetz oder was in einem solchen geschrieben steht, eine Art der Rechtsberatung ist, denn den kann jeder nachlesen. Die Einholung einer Interpretation des Textes und der dazu gehörigen Meinung eines Dritten wird als Beratung verstanden.
Ich habe kein Problem damit, die "Kirche im Dorf zu lassen", wie Du es so schön formulierst, aber können das auch andere, insbesondere die Abmahnvereine und die mit solchen Dingen beschäftigten Rechtsanwälte?
Nichts für ungut, aber dieses Post fand ich absolut unpassend, wobei es jedoch einen gewissen Belustigungswert hatte.

Verfasst: Do 04.03.2004 - 07:43
von guenterherbert
Ahhh Mighty
Ich wußte nicht daß das "Auskunftsverbot nur für das Zivilrecht gilt. In meiner grenzenloser Naivität (Mighty: Mir scheint, Du hast in diesem Thread irgendetwas nicht richtig verstanden, ...) dachte ich das gilt für alle Rechtsbereiche.
Weiters dürftest du nur im Besitz der normalen Ausgabe sein. In meiner ist das StGB, das StVG und die StPO (Österreich) mit Erläuterungen vorhanden.
Unter Erläuterungen versteht man auch Erklärungen (Interpretationen) womit wir wiederum bei meinem obgenannten Beitrag sind den ich aus naheliegenden Gründen nicht wiederholen will.
Im übrigen danke ich für deine freundlichen Worte an denen man wiederum erkennen kann, daß du deine Vorbildwirkung in diesem Forum nahezu perfekt ausfüllst.
GÜ
Verfasst: Do 04.03.2004 - 09:52
von Baerbel
Boah Günni!!!
Wenn du eine Rechtsberatung erteilst obwohl du dazu nicht berechtigt bist und dir kommt jemand auf die Schliche wirst du nicht vor ein Strafgericht gestellt, sondern auf Schadenersatz verklagt - um das jetzt mal sehr vereinfacht zu sagen. Und Schadenersatz ist ein zivilrechtlicher Anspruch. Ausserdem ist es keine Rechtsberatung, jemanden auf die Strafbarkeit eines Deliktes hinzuweisen. Wenn du ihm allerdings sagst wie er sich vor Gericht zu verteidigen hat, dann ist das sehr wohl eine Rechtsberatung.
Im übrigen bin ich mir ziemlich sicher, dass Mighty ein paar mehr Gesetzbücher hat als du - und sogar auch welche mit Kommentaren. Der Schönfelder allein umfasst schon ein paar Bände, gell Mighty?

Verfasst: Do 04.03.2004 - 10:45
von guenterherbert
Tja was soll ich dazu noch sagen. Rechtsberatung ist nicht gleich Auskunft über Gesetzestexte samt Erläuterungen / Erklärungen. Dieses Mißverständnis ist offensichtlich nicht auszuräumen.
Im übrigen ists schade diese Diskussion mit einem völlig unsachlichen Hinweis auf die Anzahl der "Gesetzesbücher" zu (für mich) beenden. Ich wußte nicht daß dies von Bedeutung ist.
GÜ
Verfasst: Do 04.03.2004 - 11:03
von Argh
Hi
Baerbel hat geschrieben:Der Schönfelder allein umfasst schon ein paar Bände, gell Mighty?

Nein, Bärbel

Schönfelder ist eine Loseblattsammlung in einem Band als Ergänzung hat man dann immer noch den Satorius dabei

Man hat die Beiden im Abonement und das Einsortieren ist recht lästig
Allerdings ist es so das sich die herrschende bürgerliche Klasse den Zugang zu dieser Pfründe durch Bildungspatente gesichert hat - um mal auf den Klotz zu hauen
Vielleicht wäre es auch hier besser, daß verkrustete alte System aufzugeben und mehr Marktwirtschaft zuzulassen - mehr Wettbewerb und Tranzparenz verbunden mit einer Haftung die den Namen verdient würde doch sicher auch zu mehr Qualität führen, oder
Grüsse

Verfasst: Do 04.03.2004 - 11:24
von Baerbel
Günni, DU hast doch gesagt, dass deine Gesetzessammlung umfangreicher ist als Mightys, also sag jetzt bitte nicht, dass ich unsachlich werde. Ich habe lediglich darauf reagiert.
Und wieso Missverständnis? Ich habe doch gesagt, dass es KEINE Rechtsberatung ist, wenn ich jemanden auf die Strafbarkeit hinweise...
@Argh: *überleg* war das nur ein Band? Eigentlich sollte ich das wissen, ich hab die Blätter ja oft genug einsortiert

Sollte auch nur als Beispiel dienen, die Bibliothek meines damaligen Chefs umfasste mehrere Schränke

Verfasst: Do 04.03.2004 - 11:32
von Xajorkith
Um die Sache hier mal abzukürzen ...
Folgendes ist ein heißes Eisen:
Mighty hat geschrieben:...insbesondere die Abmahnvereine und die mit solchen Dingen beschäftigten Rechtsanwälte?
Jeder hier wird sicherlich einsehen, dass die Admins und Mods auf diesem Board sich nicht auch noch mit sowas beschäftigen können.
Daher grundsätzlich ... wenn etwas in Richtung Rechtsprechung, Beratung wie auch immer geht so werden wir mit Löschungen von Post oder Threads grosszügiger umgehen da wir zu diesem Thema nur unzureichend Wissen haben.
Hier zählt klar lieber mehr und früher als weniger und spät.
Ich denke, dass dürfte für alle einsichtig sein.
Verfasst: Do 04.03.2004 - 13:32
von Mighty
Ich würde sagen, dass diese Diskussion hier zu weit führt. Aus diesem Grund habe ich den Thread jetzt geschlossen.
@guenterherbert: Wir können die Diskussion gerne per E-Mail oder PM fortführen, denn ich habe das Gefühl, dass wir aneinander vorbeireden.