Hey Mädels!
Ephirnion hat geschrieben:In meinem zweiten Post habe ich darauf hingwiesen, dass es in Zukunft sicherlich nur noch ein Arbeitsaufwandt von Minuten oder gar Sekunden sein dürfte den genetischen Code eindeutig zu bestimmen.....wir nehmen es jedenfalls einfach mal an (siehe erster Post!).
Da haben wir keinen Dissens, das hatte ich schon geschrieben.
Ephirnion hat geschrieben:Wenn man nun bei Kind A ein überlebenswichtiges Gen feststellt braucht man ihm "nur" eine Zelle zu entnehmen, die DNS isolieren (zudem kultivieren) und das Gen mittels Genfähren in jeden beliebigen Menschenkörper spritzen. Der Verlust einer Zelle hat sicherlich nicht den Tod eines Menschen zur Folge. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Mensch etwas dagegen haben könnte einem Säugling eine Zelle zu entnehmen.
Hier unterscheiden sich unsere Ansichten nur darin, daß ich danach frage, warum wird dieser Eingriff bei diesem Kind vollzogen und ob das Interesse der Rettung der Menscheit diesen Schritt rechtfertigt.
Ephirnion hat geschrieben:Um meine Argumentation auf den Punkt zu bringen: Wenn man bei einer Risikoschwangerschaft zwischen Kind oder Mutter entscheiden muss, so lässt sich diese Entscheidung auf eine Gegenüberstellung von Pro und Kontra zurückführen - welches Leben hat den größeren Wert? Das Kind, welches noch viele Jahre vor sich hat? Die Mutter, die schon ein denkendes Individuum ist?
Bei meinem Beispielfall unterscheidet sich Kind A von Kind B in einem Argument - dem Gen! Es ist nicht zwangsläufig logisch, dass man sich in beiden Fällen für die Kinder entscheidet. Es kann sein, dass man sich in Fall A für das Kind (Gen) und in Fall B für die Mutter entscheidet.
Genau. Das ist die Entscheidung von der wir beide sprechen. Nur brauchst Du dafür Kind B nicht. Die Frage ist genau, welches Leben einen höheren Wert hat, das der Mutter von Kind A oder das des Kindes A.
1. Wird vom ominösen "man" entschieden, daß das Kind A geboren werden soll, weil seine Genstruktur Bestandteile aufweist, die die Menscheit "retten" können, dann hat im Grunde diese Kind A einen geringeren Wert, da sich nicht für das Kind A, SONDERN für dessen genetischen Merkmale entschieden wird. Das meinte meine Ausführung mit dem Ausschlachten. Dem Leben von Kind A wird keinerlei weitere Bedeutung zugemessen, als die des genetischen Ersatzteillagers. Es mag sein, daß die Menschheit in ihrem Überleben dadurch gerettet würde (wobei ich hier noch Zweifel anmelden möchte, ob das tatsächlich so absehbar ist, es handelt sich bei Lebewesen schließlich nicht um Maschinen und deshalb werden immer Unwägbarkeiten existieren. Die Differenz von Genotyp und Phänotyp spiegelt sich eben auch darin wieder.), aber dennoch hat sie sich ihrem Untergang geweiht, weil grundlegende Individualrechte schlicht und ergreifend negiert werden. Wenn dann dem gegenübergestellt wird, welchen Wert, die Geburt von Kind B bzw. das Leben seiner Mutter im Verhältnis zu Kind A bzw. dessen Mutter hat, steigert sich diese Perfidität nur. An welcher Stelle wird die Grenze gezogen? Was ist noch legitim? Die Entnahme einer Zelle? Eines Organs? Eines Körperteils? Das ist letztlich dieselbe Problematik wie bei Tierversuchen.
2. Die Entscheidung, ob das Kind A geboren wird oder nicht, fällen Mutter und Vater. Nicht "man". Zumindest ist das die Position, die ich vertrete. Wenn ich mich jetzt in die Situation der Eltern hineinversetzen müßte, dann bin ich mir nicht sicher, wie meine Entscheidung aussehen würde. Ich tendiere im Augenblick dazu, alles daran zu setzen, das die Mutter überleben kann, sofern die Mutter das ebenso sieht.