Rechnung - Mahnung
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- Nightraven
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Rechnung - Mahnung
Bestimmt kennt sich da jemand aus....
Wenn man die Rechnung einer Firma nicht gleich bezahlt und dann vergisst. - Darf dann diese Firma nach längerer Zeit die Sache ohne weiteres einem Inkassobüro übergeben?
Ich meine es muß erstmal eine Mahnung geschickt werden, oder?
Wenn man die Rechnung einer Firma nicht gleich bezahlt und dann vergisst. - Darf dann diese Firma nach längerer Zeit die Sache ohne weiteres einem Inkassobüro übergeben?
Ich meine es muß erstmal eine Mahnung geschickt werden, oder?
warte mal das hab ich in BWL gelernt
mal guggen:
es gibt ja auch noch sowas wie verjährungsfristen, nach 3 Jahren ist regelmäßige verjährungsfrist und selbige begitt am jahresende bei entstehung des anspruchs.
Wenn du also nicht gezahlt hast weil du die Rechnung verlegt hast, kommt es darauf an, wie lange das her ist, ob eine Verjährung bereits eingetreten ist oder nicht. Wenn es weniger als 3 Jahre sind und ver Verkäufer gemerkt hat das du nicht gezahlt hast, musst du bezahlen. Übrigends, wenn die Verjährungsfrist eingetreten ist, und du dennoch gezahlt hast und erst danach bemerkst das du eigentlich gar nicht mehr hättest zahlen müssen, hast du kein Recht mehr das Geld zurück zu verlangen
edit:
aber sorum wie auch andersrum, denke ich müsste erst eine Zahlungsanmahnung kommen, besser gesagt, 3, dann dürfen die ein gerichtliches mahnverfahren einleiten...die erste sollte noch freundlich sein,die zweite schon nicht mehr ganz so freundlich soll heißen, leicht drohend und die dritte mahnung enthält bereits das weitere vorgehen der firma
mal guggen:
es gibt ja auch noch sowas wie verjährungsfristen, nach 3 Jahren ist regelmäßige verjährungsfrist und selbige begitt am jahresende bei entstehung des anspruchs.
Wenn du also nicht gezahlt hast weil du die Rechnung verlegt hast, kommt es darauf an, wie lange das her ist, ob eine Verjährung bereits eingetreten ist oder nicht. Wenn es weniger als 3 Jahre sind und ver Verkäufer gemerkt hat das du nicht gezahlt hast, musst du bezahlen. Übrigends, wenn die Verjährungsfrist eingetreten ist, und du dennoch gezahlt hast und erst danach bemerkst das du eigentlich gar nicht mehr hättest zahlen müssen, hast du kein Recht mehr das Geld zurück zu verlangen
edit:
aber sorum wie auch andersrum, denke ich müsste erst eine Zahlungsanmahnung kommen, besser gesagt, 3, dann dürfen die ein gerichtliches mahnverfahren einleiten...die erste sollte noch freundlich sein,die zweite schon nicht mehr ganz so freundlich soll heißen, leicht drohend und die dritte mahnung enthält bereits das weitere vorgehen der firma
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Ich zitiere mal Mightys Posting aus einem anderen Thread:
Bitte haltet euch daran!!!Liebe Mitstreiter,
wenn Ihr auf die Frage von rerir antwortet, darf ich Euch bitten, sehr sorgfältig zu überlegen was Ihr schreibt, dies im Hinblick auf den Inhalt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass in öffentlichen Foren keine Rechtsberatung erfolgen darf, vor allem nicht von solchen Personen, die gem. Rechtsberatungsgesetz (RBG) dazu nicht berechtigt sind.
Wenn Ihr Euch nicht sicher seit, ob Eure Antwort diese Kriterien überschreitet, schickt rerir eine PM oder E-Mail.
Vielen Dank. Euer Moderator
- hafensaenger
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ähm...es dürfte ja klar sein,das von einer 15-jährigen nicht unbedingt alles stimmen muss,besonders im Bezug auf sowas.
Ist doch klar das ich keine zu 100%richtige antwort geben kann, ich hab lediglich meine sicht der dinge zu tage gebracht,was daran falsch sein soll versteh ich nicht,...
Ist doch klar das ich keine zu 100%richtige antwort geben kann, ich hab lediglich meine sicht der dinge zu tage gebracht,was daran falsch sein soll versteh ich nicht,...
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- hafensaenger
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Es ist eine indirekte Rechtsberatung . Dazu hat Mighty schon oft genug was gesagt. Wird hier halt nicht gerne gesehen. Morgen bist du 16 Jedenfalls finde ich es beeindruckend, dass du überhaupt schon in dem Alter Kenntnis davon hast und dich dafür interessierst.
"We choose our joys and sorrows
long before we experience them."
- Kahlil Gibran-
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Jetzt geht es wohl von dem Dylan-Thread über den Türkei-Thread hier weiter. Aber bitte wenn Ihr nix besseres zu tun habt fetzt Euch ruhig weiter. Ich finds nur schade daß ein nicht uninteressanter Thread durch Kleinkinderkriege "versaut" wird. Wie oft muss man eigentlich noch darum bitten solche Kleinkindereien via PN zu klären? ---
Macht doch keinen Spasssss mehr
Nightraven hast PN
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Nightraven hast PN
- Shadow-of-Iwan
- Erzengel
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ähhhh...hallo? ich seh hier aber nix von irgendwelchen streitereien...es wurde nur darauf hingewiesen, was mighty auch schon oft sagte...es war doch nix bös gemeintes dabei zumindest kann ich nix entdecken...anke hat geschrieben:Jetzt geht es wohl von dem Dylan-Thread über den Türkei-Thread hier weiter. Aber bitte wenn Ihr nix besseres zu tun habt fetzt Euch ruhig weiter. Ich finds nur schade daß ein nicht uninteressanter Thread durch Kleinkinderkriege "versaut" wird. Wie oft muss man eigentlich noch darum bitten solche Kleinkindereien via PN zu klären? ---
Kreuzzüge, Inquisition, Hexenverbrennung, Folter. Wir wissen wie man feiert.
Deine KIRCHE.
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- hafensaenger
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Hallo Anke
Der Dylan Thread wurde bereinigt und der Spamm ist futsch. An dem Türkeithread habe ich mich nicht beteiligt, ich habe ihn nur gelesen und mit dem Kopf geschüttelt.Und in diesem Thread gab es und gibt es bislang keinen Streit. Wenn du jetzt einen anfangen möchtest, hole ich gerne meine Bauklotzkiste vom Speicher.
Und ich schreibe nicht wegen jedem Quatsch eine PM. Nur wenn es wirklich wichtig und notwendig ist.
LG Hafen
Der Dylan Thread wurde bereinigt und der Spamm ist futsch. An dem Türkeithread habe ich mich nicht beteiligt, ich habe ihn nur gelesen und mit dem Kopf geschüttelt.Und in diesem Thread gab es und gibt es bislang keinen Streit. Wenn du jetzt einen anfangen möchtest, hole ich gerne meine Bauklotzkiste vom Speicher.
Und ich schreibe nicht wegen jedem Quatsch eine PM. Nur wenn es wirklich wichtig und notwendig ist.
LG Hafen
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- guenterherbert
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1. Wenn jemand seine Ansicht /Meinung über ein rechtliches Problem, und dies zusätzlich nicht in Bereicherungsabsicht erfolgt, äußert, kann man beim besten Willen nicht von einer Rechtsberatung sprechen. Es handelt sich hier um Aufklärung über eine bestehende Situation und nicht um eine Beratung über künftige Handlungsweisen. Hier kann es also keine juristischen Probleme geben.
2. Was ich von Fragen über Angelegenheiten der ärztlichen, juristischen u. dgl. Art halte haben MBH, einige Andere und auch meine Wenigkeit in unseren Antworten schon des öfteren gezeigt.
GÜ
2. Was ich von Fragen über Angelegenheiten der ärztlichen, juristischen u. dgl. Art halte haben MBH, einige Andere und auch meine Wenigkeit in unseren Antworten schon des öfteren gezeigt.
GÜ
Gott verzeiht, die Kirche nie.
Hallo zusammen,
Gruß JD
Das seh ich genau so, sonst kann sich auch jeder andere, wenn ein Thread zu einem Thema ist in dem er/sie Fachmann/frau ist sich auch aufrregen. Das sind doch nur persönliche Efahrungen und Meinungen zu einem Thema.guentherherbert hat geschrieben:1. Wenn jemand seine Ansicht /Meinung über ein rechtliches Problem, und dies zusätzlich nicht in Bereicherungsabsicht erfolgt, äußert, kann man beim besten Willen nicht von einer Rechtsberatung sprechen. Es handelt sich hier um Aufklärung über eine bestehende Situation und nicht um eine Beratung über künftige Handlungsweisen. Hier kann es also keine juristischen Probleme geben.
Gruß JD
also hinter meinem Post standen wirklich keine bösen absichten und das ich keine fachfrau für die rechtssprechende Gewalt bin / mit 15 / dürfte ja dann klar sein
und bevor hier wieder alles sinnlos gespammt wird,wie wäre es mit noch ein paar anderen, die ihre Erfahrung oder Meinung zu diesem Thema abgeben wolln?
ansonstne...
*große bauklotzkiste hinstell*
und bevor hier wieder alles sinnlos gespammt wird,wie wäre es mit noch ein paar anderen, die ihre Erfahrung oder Meinung zu diesem Thema abgeben wolln?
ansonstne...
*große bauklotzkiste hinstell*
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Günni, was du schreibst ist so nicht richtig. Du kannst zum einen österreichische Gesetze nicht auf deutsches Recht anwenden - und wenn Mighty sagt, dass in einem öffentlichen Forum keine Rechtsberatung stattfinden darf, dann kannst du ihm das schon glauben.
@all: Wie man Rechtsberatung definiert, das kann man in einschlägigen Gesetzestexten nachschlagen.
Ob etwas eine Rechtsberatung ist oder nicht ist keine Angelegenheit der persönlichen Ansichten sondern knallhartes Gesetz - also bitte, schreibt es anders oder klärt solche Sachen per PM.
@all: Wie man Rechtsberatung definiert, das kann man in einschlägigen Gesetzestexten nachschlagen.
Ob etwas eine Rechtsberatung ist oder nicht ist keine Angelegenheit der persönlichen Ansichten sondern knallhartes Gesetz - also bitte, schreibt es anders oder klärt solche Sachen per PM.
- Nightraven
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*Auchmal schauen geh wo meine Bauklötzer sind -- ey Hafen gib mir meine Kiste wieder *
Also im Allgemeinen ist es so, daß man mit den Leuten trotz Mahnbescheid reden kann. Es gibt ja auch sowas wie nen Einspruch und wenn man da plausibel erklären kann, daß man es einfach mal verpennt hat, dann sollte das mal fast kein Prob sein. Ist aber dann ein teures verpennen. Zahlen muss man eh. <--- mal ne eigene Erfahrung beisteuer. Ansonsten gibt es ne Rechts-beratung oder sogar für den ganz schlauen nen BGB
*So und wen verklage ich jetzt wegen der Bauklötzer? *
Also im Allgemeinen ist es so, daß man mit den Leuten trotz Mahnbescheid reden kann. Es gibt ja auch sowas wie nen Einspruch und wenn man da plausibel erklären kann, daß man es einfach mal verpennt hat, dann sollte das mal fast kein Prob sein. Ist aber dann ein teures verpennen. Zahlen muss man eh. <--- mal ne eigene Erfahrung beisteuer. Ansonsten gibt es ne Rechts-beratung oder sogar für den ganz schlauen nen BGB
*So und wen verklage ich jetzt wegen der Bauklötzer? *
- Radagast
- Moderator
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Re: Rechnung - Mahnung
Das war einmal. Das Gesetz wurde geändert. Inzwischen tritt, wenn nichts anderes auf der Rechnung vereinbart ist, nach 30 Tagen automatisch der Zahlungsverzug ein. Die Firma kann dann ein Inkassobüro oder einen Anwalt einschalten. Eine Firma die Wert auf ihre Kunden legt, schreibt aber trotzdem normalerweise eine Mahnung.Nightraven hat geschrieben: Bestimmt kennt sich da jemand aus....
Wenn man die Rechnung einer Firma nicht gleich bezahlt und dann vergisst. - Darf dann diese Firma nach längerer Zeit die Sache ohne weiteres einem Inkassobüro übergeben?
Ich meine es muß erstmal eine Mahnung geschickt werden, oder?
Radagast der Braune
Hüter der MM-Board Grillzange
- guenterherbert
- Grossdruide/in
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Liebe Bärbel
Bitte lies noch einmal meinen Text. Ich niemals von Beratung gesprochen. Auskunft über eine bestehende Gesetzeslage kann jeder geben.
Diesbezügliche Gesetze sind in Deutschland und Österreich nahezu gleichlautend. Leider bin ich nur ein kleiner Justizbeamter und daher relativ unwissend.
GÜ
Bitte lies noch einmal meinen Text. Ich niemals von Beratung gesprochen. Auskunft über eine bestehende Gesetzeslage kann jeder geben.
Diesbezügliche Gesetze sind in Deutschland und Österreich nahezu gleichlautend. Leider bin ich nur ein kleiner Justizbeamter und daher relativ unwissend.
GÜ
Gott verzeiht, die Kirche nie.
- Manni_B
- Halbgott
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... Justizbeamter?guenterherbert hat geschrieben:Liebe Bärbel
Bitte lies noch einmal meinen Text. Ich niemals von Beratung gesprochen. Auskunft über eine bestehende Gesetzeslage kann jeder geben.
Diesbezügliche Gesetze sind in Deutschland und Österreich nahezu gleichlautend. Leider bin ich nur ein kleiner Justizbeamter und daher relativ unwissend.
GÜ
... au weia, da muß ich mich ja in 8 nehmen, wenn ich ins Ösiland komme .
... duck und schnell weg.