Hi Marc und alle die in diesem Thread reinschauen

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Ja, das Copyrightrecht wurde verschärft, aber (zum Leidwesen der Medienindustrie) nur halbherzig, weil man Hierzulande die freien Rechte der User größer schreibt, als z.B. in den USA und man eben die Leute nicht zu stark vor den Kopf stoßen wollte.
Fazit:
Man darf mehr, als man glaubt, bzw. weiß.
Was man nicht darf ist aber eine DVD (z.B. aus einer Videothek) Kopieren, das hat nämlich nichts mit dem Ausleihrecht zu tun.
Hier muß man ganz klar das Medium unterscheiden, denn die Kopierrechte von Schriftstücken (Ganz gleich in welcher Form sie vorliegen) ist ein anderes, als das Kopierrecht von Digitalen Medien (hier ist nun die Rede von Musik, Filmen und Programmen).
Klar ist hier, das die Druckmedien fast keiner Einschränkung unterliegen solange die oben genannten Rechte eingehalten werden und die Kopie auch als solche erkennbar ist.
Ich kann also durchaus hingehen, mir ein Buch von einem Bekannten ausleihen und eine Lichtbildkopie mittels eines Kopiergerätes, wie es in fast jedem Kiosk, oder Zeitschriftenhandel zu finden ist, von dem kompletten Buch machen, mehr noch, ich kann soviele Kopien in dieser Art und Weise produzieren wie ich möchte um sie an dritte weiter zu geben.
Das macht nur deshalb keiner, weil die Kopie eines kompletten Buches teurer kommt, als sich das Original zu kaufen (welches ja in Massenproduktion hergestellt wird und deshalb billiger ist)

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Das ist auch der Grund, weshalb die Kopierrechte für Druckmedien nicht geändert wurden, es besteht halt kein Bedarf dort Änderungen einzuführen. Die PDF (oder auch ein txt- bzw. doc File ist nichts weiter, als die Digitalisierte Form eines solchen Druckmediums, weshalb auch hier nur das Recht für Druckmedien greift.
Das Recht was du meinst und welches geändert wurde ist das Kopierschutzrecht für Multimedia welches allerdings nur die Digitalmedien Musik, Programme und Filme einschließt, Multimediale Anwendungen halt.
Bevor wir hier allerdings abschweifen (Ich liebe solch einen konstruktiven Gedankenaustausch, macht mir immer wieder Spaß

).
Es ging ihm ja nicht um das Progi, sondern ausschließlich nur um die Kurzanleitung, welches (Wie die PDF halt) dem Recht von Druckmedien unterliegt.
Nu weiter im Text *gg*
Reden wir erst mal nur von Spielen/Progis, das machts was einfacher.
Ich weiß, das die Industrie gerne alles zusammen (also Progi, DVD/CD-Hülle, sowie gedruckte, bzw. digitaliesierte und auf die CD gebrachte Beschreibungen) als eine Einheit sieht und sie liebend gerne alles zusammen mit einem einzigen Copyright belegt.
Also suggeriert die Industrie dem User, das alles EINEM Kopierschutzrecht unterliegt, was so aber gar nicht stimmt.
Das macht sie unter anderem deshalb gerne, weil Kopierschutzrechte auch immer eine Kostenfrage sind, die Rechte müssen nämlich angemeldet und bezahlt werden.
Wir bewegen uns hier in einem Grenzbereich, in dem meines Wissens noch kein Präzedänzfall geschaffen wurde.
Weil genau hier noch nicht geklärt wurde, ob solche Beschreibungen nun dem geänderten Multimedialem Kopierschutzrecht unterliegt, oder eben nach wie vor dem unveränderten Kopierschutzrecht für Druckmedien.
Gesetz den Fall, du hättest recht sähe das ganze nämlich folgendermaßen aus:
Ich besitze die Original CD eines Spieles, in dem Die Anleitung nur auf der CD als PDF existiert (sagen wir z.B. Heroes III Complete, da ist nämlich keine gedruckte Anleitung dabei, sondern nur auf CD vorhanden)
Weil ich aber nun nicht erst lesen und dann spielen will drucke ich mir die Anleitung aus um sie während des spielens schrittweise durchzugehen, oder bei unklaren Sachen mal eben schnell nachzuschlagen.
Damit allerdings hätte ich mich bereits strafbar gemacht, denn:
Die gedruckte Anleitung läßt sich ohne den mit auf die CD aufgebrachten Kopierschutzmechanismus verwenden, also wäre das ein umgehen dieses Schutzes und somit nach neuem Multimediarecht eindeutig verboten.
Ich wäre also gezwungen zwei Anwendungen gleichzeitig laufen zu lassen und immer zwischen den Anwendungen hin- und herzuswitchen. Nämlich einmal das Spiel und einmal den Acrobat Reader, der mir die PDF- Anleitung anzeigt.
Das ist natürlich völliger Nonsens, zeigt aber auf, das eine solche PDF- Anleitung nicht dem selben Urheberrecht unterliegen kann, wie das Progi, wie gesagt, hier treffen zwei Rechte aufeinander in dem eigentlich noch nichts geklärt wurde (Die Firmen gehen ja auch nicht hin und kontrollieren, bzw. Verklagen einen, weil dieser das Original besitzt und sich die Anleitung zum Progi ausgedruckt hat

, also ist auch kein Änderungsbedarf vom Gesetzgeber aus vorhanden, das ändert der erst dann, wenn die Firmen hingehen und sich beschweren würden).
Du siehst, wir sind hier auf eine der Lücken im neuen Gesetz gestoßen

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Womit du allerdings recht hast ist, das er das Progi deinstallieren muß, allerdings bereits wenn er die Original CD zurückgibt und nicht erst, wenn der Nachbar das Spiel installiert. Das Copyright erstreckt sich nämlich nicht nur auf den Compi, auf dem das Original eingesetzt wird, sondern auch auf den jeweiligen Besitzer der Original CD (Besitzer nicht gleich Eigentümer).
Sonst könnte er z.B. einen Monat lang das Spiel auf der Festplatte belassen (evtl. Mit einem "No CD-Crack" (was auch verboten ist), wenn der Nachbar das Spiel erst 4 Wochen später auf seinen Compi installiert.
Letzter Abschnitt *hehe* kommen wir mal zu dem, was erlaubt ist

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Man darf als "Eigentümer" einer Original CD (Progi) EINE Sicherungskopie anfertigen, allerdings nur dann, wenn durch das Brennprogramm der Kopierschutzmechanismus auf der CD nicht umgangen wird, sondern ebenfalls eins zu eins auf die Sicherungskopie mitübertragen wird (siehe z. B. Clone CD).
Bei Musik CD' s sind es glaub ich bis zu 10 Sicherungskopien, da will ich mich aber nicht festlegen.
Besteht ein Kopierschutz lediglich aus der Abfrage eines Keys, so darf ich laut neuestem Urteilsspruch die Software mit einem anderen gültigem Key freischalten, dabei spielt es keine Rolle, wie ich an diesen Key gekommen bin, die Originalsoftware wird dadurch nämlich nicht verändert, sondern lediglich alle Optionen die sie bietet freigeschaltet.
Das hat ungeahnte Folgen, ich darf mir z.B. nicht nur Shareware freischalten, ich kann mir auch Software von einem Kumpel ausleihen (Sagen wir z.B. ein 3D Progi) und diese mit einem anderen Key als mein Kumpel benutzt hat freischalten und nutzen, dabei spielt es keine Rolle, wie ich an diesen Key gelangt bin.
Voraussetzung hierfür ist allerdings das ich wirklich einen ANDEREN Key verwendet habe, als der "Eigentümer" des Originals.
So, hab genug getippt für heute

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Macht 's gut und so long
Kairana, Arcanist des 35. Zirkels, Bewahrer des geheimen Feuers
