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Rechtsfrage!

Verfasst: Mi 05.09.2007 - 13:12
von Tantalusss
Besonders an die, die sich mit den Rechten auskennen:

Ich habe seid längerem ein wenig Probleme mit meiner Juniorchefin. Diese ist bei uns im Betrieb für Löhne und Buchhaltung zuständig. Ich bin Auszubildender, 2. Lehrjahr.

Nun habe ich versäumt, ihr rechtzeitig zwei Rechnungen ins Büro zu legen, sodass der Skonto von 2% nicht mehr abgezogen werden konnte.

Diese "Einbusse" kürzte sie mir heute (mit Gespräch/Streit) von meinem Lohn. Darf sie das ?

liebe Grüße
Tanta

Verfasst: Mi 05.09.2007 - 13:26
von hafensaenger
Afaik darf sie das nicht. Sie muss dir das zahlen was in einem Ausbildungsvertrag steht. Wenn du Mist baust kann sie dich abmahnen /Ermahnen und wenn du zuviel Mist baust (unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungfristen) rauswerfen, aber dein Gehalt kürzen oder nicht zahlen darf sie (willkürlich) nicht.

Und Fehler können jedem grad in der Ausbildung passieren uns man ist ja da um etwas zu lernen. Ich vermisse bei dieser Frau ein wenig die soziale / fachliche Kompetenz.

Ist klar dass sie sich den Popo abfreut wenn durch Nichteinhaltung der Skontierungsfristen ein paar 100 Euros flöten gehen, aber dir dein Gehalt darum zu kürzen ist meines Erachtens nicht rechtens.
§ 17 Vergütungsanspruch

(1) 1Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. 2Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

(2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus.

(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Wenn du deine Ausbildung da beenden willst / musst, musst du eventuell solche Schikanen hinnehmen. Ansonsten kannst du dich wehren und bist im Recht.

Verfasst: Mi 05.09.2007 - 13:31
von Tantalusss
Es geht nicht um viel Geld ... bisschen was über zehn Euro. Aber mir gehts ums Prinzip.

Ich habe Auto, das kostet Sprit, Versicherung, Steuer, ich brauche Kleidung etc. pp. ... und ich habe im Monat eh kaum bis keine Rücklagen zum wegsparen ... da sind zehn Euro schon viel :(

Ich hoffe das klingt nich zu kleinlich meinerseits ;)

liebe Grüße
Tanta

Verfasst: Mi 05.09.2007 - 13:31
von Artolas
Ich kann Hafen da nur zustimmen.

Aber ich würde mich trotzdem, an deiner Stelle, mal mit der IHK in Verbindung setzen und da mal nachfragen ob das Rechtens ist.

LG

Arti

Verfasst: Mi 05.09.2007 - 14:18
von Cassie
Also wenn, dann musst du dass sowieso über die IHK machen oder wer da "Gerichtsbarkeit" ist. Wegen 10 Euro wirds sicher nicht ans Sozialgericht geben, aber für so etwas gibt es Schiedsstellen, deren Rechtsprechung genauso bindend ist.

Habt ihr ne Jugend- und Auszubildenden-Vertretung? Oder einen ähnlichen Ansprechpartner (Vertrauensperson)? Ich an deiner Stelle würde bei denen anfangen und mich dann hocharbeiten. ;)

Verfasst: Mi 05.09.2007 - 14:24
von Tantalusss
Naja Problem is, das is ein winziger Familienbetrieb ... keine Jugendleiter, keine "Gewerkschaft" oder irgendetwas dieser Art ... Keine internen Verbände, nichts.

Generell is nur die Frage ob soetwas rechtens is, klar kann ich wegen 10 Euro keinen Rechtskrieg losbrechen ... wäre idiotisch, aber hier gehts einfach (mir zumindest) um die Frage des Rechts ;)

Danke schonmal für eure Antworten (und auch die, die schon geantwortet haben) :bounce:

liebe Grüße
Tantalusss

Verfasst: Mi 05.09.2007 - 15:02
von jdoge
Hallo zusammen,

ich denke auch, das dir die IHK weiterhelfen müßte und rechtens ist das nicht. Haftung von Arbeitnehmern sind in Verträgen auszuweisen, außer es liegt ein absichtliches Fehlverhalten seitens des Arbeitnehmers vor, bei Azubis ist die Haftung völlig ausgeschloßen, bis auf den absichtlichen Fall, auch wenn es im Vertrag stehen sollte, da verstößt es bei Azubis wieder die guten Sitten. Trotzdem ist es in solchen Fällen immer besser in der Gewerkschaft zu sein, so ist man bei höheren Summen wenigstens arbeitsrechtsschutzversichert.

Viele Grüße
JD 8)

Verfasst: Mi 05.09.2007 - 15:07
von Mondkalb
Das ist ja wohl ein Witz.
Dazu mal folgender Artikel. Grundsätzlich haften Auszubildende also nur bei grober Fahrlässigkeit.
Im vorliegenden Fall hat jemand was vergessen - das soll schon mal vorkommen, habe ich gehört. ;)
Dem Azubi 10 € wegen sowas abzuziehen ist schon mehr als kleinkariert.

Verfasst: Mi 05.09.2007 - 20:44
von Nadine26
Tantaluss, auch wenn dein Ausbildungsbetrieb ein Familienunternehmen ist und nicht gewerkschaftlich organisiert, kannst du trotzdem einer beitreten.
Du hast zwar keinen Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen, kannst aber alle anderen Leistungen, wie beispielsweise Arbeits- und Sozialrechtschutz,
Freizeitunfallversicherung und umfangreiche Bildungsangebote (Seminare einer Gewerkschaft sind der Hammer *gg) nutzen.

Ich war während meiner Ausbildung selbst JAVi und Gewerkschaftsmitglied. Zu meiner damaligen Zeit waren die Beiträge recht gering. Es geht ja nich immer darum, jemand vor´s Gericht zu zerren, aber falls du mal arbeitsrechtlich davor antreten musst, zahlt in dem Fall die Gewerkschaft die Kosten. War bei mir damals jedenfalls so.