Bayern verhindert Spielrelease aka (Un)Sinn und Jugendschutz
Verfasst: Sa 25.12.2010 - 23:14
Auch wenn Shooter jetzt nicht unbedingt zum Lieblingsgenre der Stammbesucher gehören, möchte ich mal folgendes ansprechen:
Zuallererst ein Crashkurs in's deutsche Jugendschutzsystem:
Damit ein Spiel hier offen verkauft werden kann, braucht es eine Alterswertung der USK. Diese testet ein Spiel, vergibt ein Siegel und fertig. Falls das Spiel zu jugendgefährend ist, kann die USK ein Siegel verweigern. Die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdete Medien) kann jedes Spiel ohne Siegel auf Antrag indizieren, dabei unterscheidet man zwischen Liste A und Liste B: Liste A bedeutet, dass das Spiel zwar noch verkauft werden darf, aber man darf es an Orten wo Minderjährige Zugang haben weder bewerben, noch offen auslegen. D.h. es wird entweder unter der Theke verkauft oder in abgetrennten, blickdichten ab 18-Bereichen, die jedoch keine der großen Ketten hat.
Liste B hingegen bedeutet, dass das Spiel beschlagnahmt ist. D.h. Privatbesitz ist legal. Ein deutscher Händler der das Spiel verkauft, macht sich jedoch strafbar. Man darf das Spiel zwar als Privatperson importieren ohne Strafen fürchten zu müssen - sollte der Zoll es aber in die Hände bekommen, zieht er das Spiel ein.
Wird ein Spiel bei der USK zum Testen eingereicht, wird das Spiel von einem mehrköpfigen Gremium und dem Publisher gespielt und begutachtet, am Ende wird eine Wertung vergeben. Ist der Publisher damit einverstanden, ist alles in Butter. Ist er nicht einverstanden, hat er zwei Möglichkeiten:
1. Er reicht das Spiel ein weiteres Mal zum Test ein, in der Hoffnung, dass das Gremium das Spiel diesmal mit einer akzeptablen Wertung durchwinkt. Da im Gremium nicht immer die gleichen Personen sitzen, kann es also durchaus passieren, dass die zweite Gruppe das Spiel für weniger schlimm hält, als die erste.
2. Der Publisher geht auf Nummer sicher und schneidet das Spiel. Gewaltszenen u.ä. werden entfernt, damit keiner was zu bemängeln hat. Da jeder Test Geld kostet, wird das oftmal sogar vor dem ersten Einreichen gemacht, damit das Spiel gleich beim ersten Mal die Prüfung besteht.
Hier ist auch schon einer der größten Kritikpunkte des deutschen Jugendschutzsystems: Wieso muss ein Spiel für Erwachsene geschnitten werden, damit es eine Einstufung für Erwachsene (USK 18) erhält?
Wie dem auch sei, jetzt zum eigentlichen Thema:
Dead Space 1 war ein Horror-Actionspiel für PC und alle gängigen Konsolen. Publisher war EA, der das Spiel damals ungeschnitten und ab 18 bei uns rausbrachte. Um das zu erreichen, mußte er das Spiel aber sechsmal zum Testen einreichen, bis endlich ein Gremium das Spiel absegnete.
Die Alterswertung und dass es ungeschnitten war überraschte jedoch viele, da das Spiel nicht gerade geizig mit Gewalt war. Zwar richtete sich die Gewalt nicht gegen Menschen sondern nur gegen fiese Krabbelmonster, aber dennoch...
Im Januar soll jetzt der zweite Teil erscheinen und wieder mußte EA das Spiel fünfmal einreichen, damit es, zumindest im Einzelspieler, ungeschnitten und ab 18 erscheinen durfte. Einzig der Mehrspielermodus wurde in einem winzigen Detail geschnitten: In deutschen Versionen wird es in MP-Spielen kein Friendly Fire geben, d.h. man kann seine menschlichen Teamgefährten nicht verletzten.
Mit dieser Bewertung in der Tasche, fing EA mit der Produktion des Titels an ... haben allerdings die Rechnung nicht mit dem Bayrischen Sozialministerium gemacht: Dieses ist nämlich frühzeitig aus dem Winterschlaf erwacht (oder ist nach dem Oktoberfest endlich wieder nüchtern) und meinte, es müßte etwas gegen diese bösen, bösen Killerspiele tun. Kurz gesagt: Sie zogen das Appellationsverfahrens hervor. Jedes Bundesland kann nämlich eine USK-Wertung blockieren und eine neue Prüfung erzwingen - und nach 30.000 Prüfungen seitens der USK, ist es nun das erste Mal, dass dieses Verfahren jemand einsetzt.
Für EA ist das natürlich unschön, denn die neue angesetzte Prüfung findet im Januar statt - was den Release des Spiels verhindern könnte.
Der Knackpunkt ist jetzt: Was soll das? Das Spiel ist ein Spiel für Erwachsene, es darf mit einer USK 18-Wertung nur an Erwachsene verkauft werden. Sowohl PC als auch Konsolen können so eingestellt werden, dass sie keine USK 18-Titel abspielen. Und dennoch meint Bayern jetzt, sie müssen was für die Jugend tun?
EA versucht es jedenfalls mit dem Wort der Masse (was, btw, auch ne schöne PR für EA ist) und hat eine Petition gestartet:
http://forms.eaplay.de/petition.php
Ansonsten haben einige diese Aktion zum Anlass genommen und dem bayrischen Sozialministerium einen bösen Brief geschrieben. Allerdings habe ich irgendwie im Urin, dass gerade letzteres nach hinten losgehen wird, denn auf einen gut geschriebenen Brief kommen bestimmt mindestens zehn Hasstiraden. Naja...
Was soll dieser Thread?
Nun ja, erstens hoffe ich natürlich, dass ihr obige Petition unterschreibt, auch wenn sie wahrscheinlich nichts bewirken wird und zweitens möchte ich wissen, wie ihr zum deutschen Jugendschutzgesetz für Computerspiele steht. Haltet ihr es für zu streng, haltet ihr es für zu schwach, oder sollten alle "Killerspiele" generell verbannt werden?
Wie oben schon geschrieben weiß ich, dass actionreiche Titel hier nicht sooo~ gern gesehen sind, aber die meisten hier sind schon deutlich über 18 Jahre und somit lebendige Beispiele, dass Videospiele nicht nur Kinderkram sind.
Zuallererst ein Crashkurs in's deutsche Jugendschutzsystem:
Damit ein Spiel hier offen verkauft werden kann, braucht es eine Alterswertung der USK. Diese testet ein Spiel, vergibt ein Siegel und fertig. Falls das Spiel zu jugendgefährend ist, kann die USK ein Siegel verweigern. Die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdete Medien) kann jedes Spiel ohne Siegel auf Antrag indizieren, dabei unterscheidet man zwischen Liste A und Liste B: Liste A bedeutet, dass das Spiel zwar noch verkauft werden darf, aber man darf es an Orten wo Minderjährige Zugang haben weder bewerben, noch offen auslegen. D.h. es wird entweder unter der Theke verkauft oder in abgetrennten, blickdichten ab 18-Bereichen, die jedoch keine der großen Ketten hat.
Liste B hingegen bedeutet, dass das Spiel beschlagnahmt ist. D.h. Privatbesitz ist legal. Ein deutscher Händler der das Spiel verkauft, macht sich jedoch strafbar. Man darf das Spiel zwar als Privatperson importieren ohne Strafen fürchten zu müssen - sollte der Zoll es aber in die Hände bekommen, zieht er das Spiel ein.
Wird ein Spiel bei der USK zum Testen eingereicht, wird das Spiel von einem mehrköpfigen Gremium und dem Publisher gespielt und begutachtet, am Ende wird eine Wertung vergeben. Ist der Publisher damit einverstanden, ist alles in Butter. Ist er nicht einverstanden, hat er zwei Möglichkeiten:
1. Er reicht das Spiel ein weiteres Mal zum Test ein, in der Hoffnung, dass das Gremium das Spiel diesmal mit einer akzeptablen Wertung durchwinkt. Da im Gremium nicht immer die gleichen Personen sitzen, kann es also durchaus passieren, dass die zweite Gruppe das Spiel für weniger schlimm hält, als die erste.
2. Der Publisher geht auf Nummer sicher und schneidet das Spiel. Gewaltszenen u.ä. werden entfernt, damit keiner was zu bemängeln hat. Da jeder Test Geld kostet, wird das oftmal sogar vor dem ersten Einreichen gemacht, damit das Spiel gleich beim ersten Mal die Prüfung besteht.
Hier ist auch schon einer der größten Kritikpunkte des deutschen Jugendschutzsystems: Wieso muss ein Spiel für Erwachsene geschnitten werden, damit es eine Einstufung für Erwachsene (USK 18) erhält?
Wie dem auch sei, jetzt zum eigentlichen Thema:
Dead Space 1 war ein Horror-Actionspiel für PC und alle gängigen Konsolen. Publisher war EA, der das Spiel damals ungeschnitten und ab 18 bei uns rausbrachte. Um das zu erreichen, mußte er das Spiel aber sechsmal zum Testen einreichen, bis endlich ein Gremium das Spiel absegnete.
Die Alterswertung und dass es ungeschnitten war überraschte jedoch viele, da das Spiel nicht gerade geizig mit Gewalt war. Zwar richtete sich die Gewalt nicht gegen Menschen sondern nur gegen fiese Krabbelmonster, aber dennoch...
Im Januar soll jetzt der zweite Teil erscheinen und wieder mußte EA das Spiel fünfmal einreichen, damit es, zumindest im Einzelspieler, ungeschnitten und ab 18 erscheinen durfte. Einzig der Mehrspielermodus wurde in einem winzigen Detail geschnitten: In deutschen Versionen wird es in MP-Spielen kein Friendly Fire geben, d.h. man kann seine menschlichen Teamgefährten nicht verletzten.
Mit dieser Bewertung in der Tasche, fing EA mit der Produktion des Titels an ... haben allerdings die Rechnung nicht mit dem Bayrischen Sozialministerium gemacht: Dieses ist nämlich frühzeitig aus dem Winterschlaf erwacht (oder ist nach dem Oktoberfest endlich wieder nüchtern) und meinte, es müßte etwas gegen diese bösen, bösen Killerspiele tun. Kurz gesagt: Sie zogen das Appellationsverfahrens hervor. Jedes Bundesland kann nämlich eine USK-Wertung blockieren und eine neue Prüfung erzwingen - und nach 30.000 Prüfungen seitens der USK, ist es nun das erste Mal, dass dieses Verfahren jemand einsetzt.
Für EA ist das natürlich unschön, denn die neue angesetzte Prüfung findet im Januar statt - was den Release des Spiels verhindern könnte.
Der Knackpunkt ist jetzt: Was soll das? Das Spiel ist ein Spiel für Erwachsene, es darf mit einer USK 18-Wertung nur an Erwachsene verkauft werden. Sowohl PC als auch Konsolen können so eingestellt werden, dass sie keine USK 18-Titel abspielen. Und dennoch meint Bayern jetzt, sie müssen was für die Jugend tun?
EA versucht es jedenfalls mit dem Wort der Masse (was, btw, auch ne schöne PR für EA ist) und hat eine Petition gestartet:
http://forms.eaplay.de/petition.php
Ansonsten haben einige diese Aktion zum Anlass genommen und dem bayrischen Sozialministerium einen bösen Brief geschrieben. Allerdings habe ich irgendwie im Urin, dass gerade letzteres nach hinten losgehen wird, denn auf einen gut geschriebenen Brief kommen bestimmt mindestens zehn Hasstiraden. Naja...
Was soll dieser Thread?
Nun ja, erstens hoffe ich natürlich, dass ihr obige Petition unterschreibt, auch wenn sie wahrscheinlich nichts bewirken wird und zweitens möchte ich wissen, wie ihr zum deutschen Jugendschutzgesetz für Computerspiele steht. Haltet ihr es für zu streng, haltet ihr es für zu schwach, oder sollten alle "Killerspiele" generell verbannt werden?
Wie oben schon geschrieben weiß ich, dass actionreiche Titel hier nicht sooo~ gern gesehen sind, aber die meisten hier sind schon deutlich über 18 Jahre und somit lebendige Beispiele, dass Videospiele nicht nur Kinderkram sind.