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Cr@sh
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Beitrag von Cr@sh »

@Baerbel

Die Regierung sieht ja angeblich mit diesen Ich-AG's vor, den Leuten eine finanzielle Starthilfe mit auf den Weg zu geben, weil im Moment bei den Banken, wie Du schon sagst, nicht viel zu holen ist. Im Gegenteil: Es werden Kreditlinien aufgekündigt, das heißt die Banken haben den Eindruck der Kunde ist nicht mehr so solvent, dann stellen die ihre Forderungen gegenüber des Unternehmens innerhalb einer gewissen Frist komplett fällig. Dies kann für ein klein- und mittelständisches Unternehmen schon das Aus bedeuten. Das bedeutet weiterer Verlust von Arbeitsplätzen.

Zurück zu den Ich-AG's. Ich frage mich aber wie das funktionieren soll. Sollen alle 4. Mio Arbeitslose Versicherungs- oder Handelsvertreter werden und alle vekaufen sich gegenseitig Versicherungen, Staubsauger und Kosmetika? Wenigstens braucht man für diese Jobs keine teueren Anschaffungen für Maschinen, Messgeräte, Fahrzeuge oder Sonstiges.

Andererseits muss das Konzept schon sinnvoll und finanzierbar sein. Sonst könnte man sich auch beim Arbeitsamt hinstellen und sagen, 'ich will eine neue Billigfluglinie von Berlin nach Australien einrichten und brauch erst mal ein paar Milliarden Startkapital um ein paar Flugzeuge anzuschaffen.'
Zuletzt geändert von Cr@sh am Fr 22.11.2002 - 14:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Sildariel
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Beitrag von Sildariel »

Was haltet ihr übrigens von Gentechnologie (und auch anderen Technologien) im Zusammenhang mit der deutschen Pleite?
Denn nach irgendwelchen Prognosen steigt die Lebenserwartung der Deutschen immer weiter an. Das hat logischerweise zur Folge, dass es immer mehr Rentner, Pflegebedürftige und andere geben wird, die von der Sozialversicherung der normalen Arbeiter versorgt und gerentnert werden müssen. In 30 Jahren vielleicht (und dann arbeitet der Großteil dieses Forums noch/ schon) kommt dann auf jeden Renter ein Arbeiter, weil die alten einfach wegen den neuen lebenserhaltenden Technologien nicht wegsterben (klingt jetzt vielleicht ein bisschen hart ... ). Sollte man deswegen nicht das Rentenalter höher festlegen als jetzt?

Sildariel
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Krool
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Beitrag von Krool »

tja es hat vorteile und nachteile, anderseits leben die menschen länger aber der staat muss dafür lönger renten bezahlen... :D so ist das leben alles nach nachteile und ihr könnt es abstreiten es gibt nichts perfektes nur mal so nebenbei... :)
Cr@sh
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Beitrag von Cr@sh »

@Sildariel

Diese Frage Rente mit 70/80/90 (?) hatten wir schon mal im Thread 'Politische Diskussion'. Gute Argumente für Pro&Contra vor allem von vyper und Ein_Yak:

http://www.mightandmagicworld.de/phpbb/ ... &start=180
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Sildariel
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Beitrag von Sildariel »

Sorry, aber das liegt daran, dass ich mich noch nie hatte aufraffen können, diesen Mega-Thread auch nur anzufangen ... bitte nicht böse sein! :(

Sildariel

EDIT: Interessant, was unsere Denker so alles denken ...

EDIT-PS: Andere Frage zu Politik: Weiß jemand, ob die Verschuldung der einzelnen Gemeinden in die Staatsverschuldung schon mit einberechnet ist oder eine zusätzliche Verschuldung darstellt?
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Baerbel
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Beitrag von Baerbel »

Sollte man deswegen nicht das Rentenalter höher festlegen als jetzt?
Das bringt überhaupt nix, wäre nur eine Verlagerung der Lasten. Ob nun die Rentner aus der Rentenkasse oder die (entsprechenden) Arbeitslosen aus der Arbeitslosenkasse bezahlt werden läuft doch am Ende aufs selbe raus. Für jeden (eigentlichen) Rentner der weiterarbeiten "muss" ist jemand anderes arbeitslos....denn den Arbeitsplatz gibts nur einmal.
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Cassie
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Beitrag von Cassie »

Sildariel hat geschrieben:EDIT-PS: Andere Frage zu Politik: Weiß jemand, ob die Verschuldung der einzelnen Gemeinden in die Staatsverschuldung schon mit einberechnet ist oder eine zusätzliche Verschuldung darstellt?
Das ist natürlich eingerechnet.

Man könnte es auch so sagen: Der Bund hat absolut gesehen die wenigsten Schulden, die Länder wesentlich mehr und bei den Kommunen ist es unterschiedlich: den einen steht das Wasser bis zum Hals und die anderen stehen relativ gut da. Wobei es auch bei den Ländern ja Unterschiede zwischen den "reichen" und den "armen" Ländern gibt: einigen Ländern steht das Wasser bis zum Hals (wie z.B. Bremen, Berlin, Hamburg, das Saarland und Niedersachsen - ich glaube in absteigender Reihenfolge) während es z. B. Bayern und Baden-Württemberg noch relativ gut geht.

Insbesondere die Schulden der Kommunen addieren sich da zu einem stattlichen Sümmchen auf, aber da muss man die Schuld ganz eindeutig dem Bund zuschreiben: der hat dafür gesorgt, dass es ein einheitliches Sozialhilfesystem gibt, aber die Finanzierung müssen die Kommunen tragen und der Länder- und sonstige Finanzausgleich hat schon seit Jahrzehnten nicht mehr die Kosten dafür aufgefangen. Deswegen muss sich auch ganz allein der Bund das anrechnen lassen, wenn die 10 Milliarden € Bußgeld an die EU zahlen müssen (wie ich gehört habe). Aber wie das immer so ist, wird das dann wieder fein säuberlich aufgeteilt, wie jedes Mal...
Baerbel hat geschrieben:Für jeden (eigentlichen) Rentner der weiterarbeiten "muss" ist jemand anderes arbeitslos....denn den Arbeitsplatz gibts nur einmal.
Also Bärbel, ich denke mal, so einfach kann man das nicht sehen...das ist jetzt wieder die beliebte Argumentation der Gewerkschaften, die stillschweigend davon ausgehen, dass Arbeit eine feste Größe wäre, die man einfach so verteilen könnte. Das ist aber viel zu kurz gedacht.

Im wesentlichen orientiert sich doch aber die Arbeit am Bruttosozialprodukt, oder? Dieses ist nämlich die Summe aller im Inland erbrachten Produkte und Dienstleistungen. Da dieses Bruttosozialprodukt aber nicht konstant ist, sondern schwankt, darf man nicht einfach davon ausgehen, dass Arbeit eine feste Größe ist.

Dass man, um die Arbeitslosigkeit mal auf eine vernünftige Größe zu bringen, einfach das Bruttosozialprodukt in Schwung bringen muss, sollte eigentlich schon jedem Neunt- oder Zehntklässler im Politikunterricht auffallen. Wie man das jetzt macht, das ist allerdings das hüpfende Komma, über das sich weder zwei und noch weniger zehn Dutzend Universitätsprofessoren oder wasweißich für Experten nicht einig werden können. Da würde ich mal meinen, dass die Faktoren hierfür fast so vielschichtig wie für das Wetter sind und jeder weiß, dass es extrem kompliziert ist, das Wetter vorherzusagen.

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Beitrag von Ephirnion »

@ Xajor: Im GG ist mit dieser Ewigkeitsklausel lediglich festgesetzt, dass der Föderalstaat als Prinzip erhalten bleiben muss. Das schließt jedoch nicht mit ein, dass einzelne Bundesländer zusammengelegt werden könnten (Berlin-Brandenburg), ganz wegfallen könnten oder dass Ländergrenzen verschoben werden.
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Ein_Yak
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Beitrag von Ein_Yak »

Hey Mädels!
Shadow-of-Iwan hat geschrieben:auch wenn es nicht ganz hierher gehört....aber ist euch eigentlich schon mal aufgefallen, daß deutschland gar keine verfassung hat? sondern nur dieses ominöse grundgesetz! und wenn man das historisch betrachtet sollte das GG nur eine notlösung für die zeit sein, bis deutschland wieder vereint ist...damals dachte man das würde schnell gehen.....
jedenfalls wurde das GG nicht per volksentscheid bestätigt und ist somit auch keine verfassung...und interessanterweise wurde nach der annexion von ostdeutschland auch keines ausgearbeitet...denn es war ja ein "anschluß", keine "vereinigung"...sofrag ich mich, ob es in D jemals eine (echte) verfassung geben wird...
Jo, Shadow-of-Iwan, so ganz von der Hand zu weisen ist das nicht, NUR, auf der faktischen Ebene ist das Grundgesetz seit acht Jahren eine VOLLWERTIGE Verfassung:
Es bestand die Möglichkeit die staatliche Einheit entweder über den Art. 23 (altes GG) oder über Art. 146 (altes GG) zu regeln. Nach Art. 23 konnten Länder zum Wirkungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Damit würde die bundesdeutsche Rechtsordnung auf diese Länder ausgedehnt. Dieser Art. 23 ließ die Vollendung der staatlichen Einheit allerdings offen, besagte also mithin, daß noch Gebiete existieren würden, die für einen Beitritt in Frage kämen. Art. 146 hingegen hob auf die Vollendung der staatlichen Einheit ab, hätte also zur Folge gehabt, daß eine neue Verfassung hätte erarbeitet werden müssen.
Nun sind die 5 Länder nach Art. 23 beigetreten. Rechtlich hat sich damit der Wirkungsbreich ausgedehnt, ohne daß sich das Grundgesetz ändern mußte. Andererseits war das Spannungsverhältnis im europäischen Kontext sehr wohl deutlich zu verspüren, denn welche Gebiete wären nach Art. 23 noch in Frage gekommen? Deshalb wurde ein Kompromiß gewählt. Anfang der 1990er wurde eine Verfassungskommission ins Leben gerufen. Diese hatte den Auftrag, das Grundgesetz den veränderten Bedingungen anzupassen, gleichzeitig aber seinen politischen Kern zu erhalten. Der Kompromiß der Verfassungskommission lief darauf hinaus, Art. 23 und Art. 146 so zusammenzuführen, daß mit dem Beitritt der fünf Länder 1990 auch die die staatliche Einheit vollendet sei. 1993 war die Arbeit der Kommission abgeschlossen und wurde laut dem Prozedere der Verfassungsänderung nach Art. 79 Absatz 2 (2/3 Bundestag + Bundesrat) zu großen Teilen bestätigt. Diese seit 1994 gültige Fassung des Grundgesetzes versteht sich als eine ordentliche (nicht mehr provisorische) Verfassung, denn der Grund für die Gestaltung des Grundgesetzes als Provisorium (die staatliche Teilung) besteht nicht mehr. Soweit die offizielle Lesart.

@ Xajorkith: So, wie Ephirnion das beschrieben hat, ist es zu verstehen.

@ Baerbel und Cassie:
Ich kann auch nicht nachvollziehen, wie eine Erhöhung des Rentenalters bei den jetzigen Schwierigkeiten abhelfen sollte. Das Problem besteht meiner Meinung nach darin, daß Arbeit profitabel gestaltet sein muß. So läuft es in einer Marktwirtschaft.
Dieses Bild mit dem Bruttosozialprodukt stimmt meiner Ansicht nur zum Teil. Etwas (ein Produkt, eine Dienstleistung, etc.) wird erarbeitet und dann verkauft. Mit diesem Erlös werden die Kosten für die Arbeit selbst, die Arbeitsmittel, das Management, den Vertrieb usw. abgedeckt. Zudem soll noch ein Ertrag abfließen, der entweder in Vermögen übergeht oder neu investiert wird. Letztlich aber mit dem Ziel, daraus Vermögen zu erschließen.
Wenn sich die Produkte nur schwer oder gar nicht verkaufen lassen, muß deren Qualität verbessert werden oder der Preis geringer gestaltet sein. Die Kostensenkung kann mittels technischer und arbeitsorganisatorischer Rationalisierung sowie Senkung der produktionsfremden Positionen wie die Sozialversicherungen erreicht werden. Die Qualität hingegen über Produktionsinnovationen. Sowohl die Innovationen als auch die Rationalisierungsformen und die Senkung der produktionsfremden Kosten führen nach meiner Einschätzung zum Einen zu einer Sphäre, die hochrationalisiert, -technisiert und -produktiv ist (in der sich der Anteil menschlicher Arbeit auf die Anzahl von Arbeitsplätzen bezogen verringert) und zum Zweiten zu einer Sphäre, die wenig rationalisert, technisiert und produktiv ist (in der der Anteil an menschlicher Arbeit steigt, deren Kostenstruktur sich aber durch eine Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf die Arbeitskräfte profitabel gestaltet - sei es, daß die Vergütung gering ist, sei es, daß Sozialleistungen nicht gezahlt werden müssen, sei es, daß die Arbeitenden in die formale Selbständigkeit entlassen werden). Daran werden die Sozialversicherungssysteme über kurz oder lang zerbrechen, soviel man sie auch reformieren mag, denn sie sind auf eine andere Situation ausgerichtet.
Ich finde diese Entwicklung nicht gut, halte die Tendez aber für sehr deutlich in diese Richtung zeigend.
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Beitrag von Shadow-of-Iwan »

@yak ich weiß und das mag so weit ganz in ordnung sein, aber trotzdem gab es da nie eine volksabstimmung...das meine ich...zu einer echten verfassung gehört eine volksabstimmung...das steht auch irgendwo...aber ich weiß das nicht genau...kenn mich da auch nicht so gut aus...
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Beitrag von Ein_Yak »

Hey Mädels!

@ Sahodow-of-Iwan:

Jo, das stand in dem alten Art. 146 so ungefähr drin. Wie gesagt - die Verfassungskommission ist ein Kompromiß gewesen, weil die bundesdeutsche Verfassungstradition direkten Entscheidungen der Bevölkerungen eher skeptisch gegenübersteht. Ich persönlich bin mir da auch nicht wirklich sicher. Eine Einführung der Todestrafe z. B. würde ich auch dann nicht gutfinden und nicht akzeptieren können, wenn 99,9999999% der Bevölkerung es so wollen. Andererseits führt die Skepsis gegenüber den direkten Beteiligungsmöglichkeiten schnell dazu, von vornherein über die Köpfe hinweg zu entscheiden und Kompetenz nur Eliten zuzuschreiben.
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Beitrag von Shadow-of-Iwan »

ja das ist richtig, aber was ich noch meinte...ich glaub es gab da so einen internationalen artikel, der vorschreibt, daß eine verfassung per volksabstimmung bestätigt werden müsse...bin mir da nur nich mehr ganz sicher...deshalb meine frage....
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Beitrag von Ein_Yak »

Hey Mädels!

@ Shaow-of-Iwan:

Mir ist ein solcher Artikel nicht bekannt (weiß das jemand genau? - hab' jetzt einige Zeit gesucht, aber nix gefunden). Das Völkerrecht unterscheidet zwischen zwingendendem und fakultativen Rechtsgrundsätzen. Zwingenden Charakters sind Grundsätze wie die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte (humanitäres Völkerrecht - z. B. das Folterverbot), der Schutz der territorialen Integrität (Haager Konferenzen), Verhalten im Kriegsfall (Genfer Konvention), internationale Streitschlichtung (Haager Konferenzen und UNO-Charta) . Fakultativ sind z. B. Bestimmungen, die demokratische Entscheidungsprozeduren einfordern, daß also die Bevölkerung Zugriff auf die Souveränität des Staates erhält, was sich natürlich in der Verfassung und in der Erstellung einer Verfassung niederschlagen muß. Was aber genau demokratisch ist, eröffent einen breiten Interpretationsspielraum, zumal diese fakultativen Bestimmungen in gewissem Widerspruch zu den zwingenden Grundsätzen des Völkerrechts stehen können (insbesondere Schutz der terriatorialen Integrität eines Staates und Nichteinmischung in innere Angelegenheiten).

Es gibt aber eine europäische Verfassungstradition, die den Souverän und damit die Verfassung dem Volkswillen unterstellt. Diese mit der Französischen Revolution zum Durchbruch gekommene Haltung sieht sehr wohl eine direkte Entscheidung der Bevölkerung über die Verfassung vor. Sie hat sich meines Wissens aber nicht als verbindliches Völkerrecht durchgesetzt sondern steht im Widerstreit mit einer deutlich repräsentativ ausgeprägten Verfassungstradition wie der US-amerikanischen oder der bundesdeutschen.
Zuletzt geändert von Ein_Yak am Sa 23.11.2002 - 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Krool »

achja,

im mittelalter war der staat ja absolustitisch, aufklärer wollten die demokratie einbringen und das die menschen von natur aus frei sind... aber das stimmt leider nicht wenn der staat mehr steuern macht muss der bürger bezahlen kann nicht mitbestimmen nur mal so das die bürger noch nichtmal heute in der zivilen welt nichtmal 100 % frei sind, aber besser als im mittelalter... :D
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Beitrag von Cassie »

Meine Güte, phüüüui, Yak, hast du Verfassungsrecht oder Volkswirtschaft studiert?

Als ich meinen Beitrag geschrieben habe, wusste ich nebulös, dass es mit meinem schlichten Verweis auf das Bruttosozialprodukt nicht getan war aus den Gründen die du genannt hast, aber so gut hätte ich das niemals ausdrücken können. Ich wollte den Vergleich aber trotzdem bringen, weil die verfügbare Arbeit nun mal niemals eine konstante Größe ist.

Der Versuch, das Rentenalter anzuheben, würde zwar nicht unbedingt was bringen, aber da ist eigentlich die große Frage: Was macht man mit diesen Leuten, die doch noch recht fit sind, die man jetzt aber aus dem Erwerbsleben genommen hat? Sie sind vielleicht nicht alle in allen Belangen völlig up to date, aber eigentlich viel zu schade, um einfach so weggeworfen zu werden.

Genau so ist es natürlich um die schade, die gerne arbeiten möchten und denen dies verwehrt ist. Aber ich hoffe doch mal, dass das kein Dauerzustand ist und irgend jemand mal auf das richtige Rezept stößt, die Arbeitslosigkeit in Deutschland nennenswert zu senken.

Ich meine, so kann es doch nicht weitergehen, oder?

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Beitrag von Ein_Yak »

Hey Mädels!

@ Cassie: Danke für die Blumen :winken:!

Nee, keines von beiden. Hab' mir Politikwissenschaft, Soziologie und Psychologie zu Gemüte geführt.

Inhaltlich: Die Krux, die ich da sehe, ist, daß es ein strukturelles Problem gibt. Bisher wurde den Stagnationserscheinungen mit einer Liberalisierung der bestehenden Reglements begegnet. Das ist sicher noch eine Weile erfolgversprechend. Nur, denke ich, daß sich das irgendwann auch totläuft.

Ich sehe das Rezept nicht und würde mich wirklich freuen, wenn es denn jemanden gäbe, der Eines nennen könnte, das sich von den Rundumschlägen unterscheidet.

Edit: fridoxl, wo is' denn Dein Post hin?
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Beitrag von Ein_Yak »

Hey Mädels!

@ Shadow-of-Iwan:

Hab' mich noch 'mal erkundigt in puncto internationales Recht / Völkerrecht:

Es gibt definitiv keine Regelung, keine Vereinbarung, keinen Rechtsgrundsatz, der eine Volksabstimmung zur Annahme einer Verfassung vorschreibt oder auch nur anrät.
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