Reingelegt bei Ebay - irgendwelche Vorschläge????

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Mighty
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Beitrag von Mighty »

Cassie hat geschrieben:@Mighty
Sorry dass ich mich da eingemischt habe, aber ich fand dein Eingreifen hier ein klein wenig zu früh und habe im AOL-Thread, um ganz ehrlich zu sein, ein Posting von dir vermisst.

Ich bin ja nun auch keine Anwältin und versuche daher mich auch in §§-Fragen (von denen ich ja doch ein bisschen Ahnung habe) vollends zurückzuhalten. samots Lösung kann es auch nicht sein, weil das mehr in Richtung theoretische Fälle zu Schulzwecken geht und das hier sicher nicht die entsprechende Umgebung ist. Aber wenn man (wie hier) sagt, ich würde mit dem Typen mal Tacheles reden, weil er sich unfein verhält, sollte das noch voll im Rahmen sein.
Liebe Cassie,

nichts für ungut. Ich habe in diesem Thread so früh eingegriffen, da ich ihn gleich gesehen habe. ;)

Was den AOL-Thread angeht, habe ich diesen erst recht spät gesehen, da ich - leider - recht lange Zeit nicht hier war und mich erst einmal durch sehr viele Threads und Posts durcharbeiten musste. Alles in allem aber konnte ich dort nicht so recht weiterhelfen, da ich mich insoweit nicht ganz so gut auskenne und dies doch mit recht viel Arbeit verbunden gewesen wäre. Sorry, aber Du wirst sicher verstehen, dass ich hier nicht zu jedem rechtlichen Problem eine Lösung anbieten kann, zumal, wenn es dann doch etwas intensiveren Zeitaufwand bedeutet.

Sicherlich ist die Lösung von samot, die jeder im Gesetz nachlesen kann, nicht unbedingt die erhoffte Hilfe, aber sie gibt einen Anreiz. Das dieser Anreiz in einem öffentlichen Forum nicht vertieft werden sollte, steht für sich. Wie rerir auch bereits gepostet hat, habe ich ihm etwas ausführlicher per PM geantwortet.

Dem letzten Satz in Deinem Post kann ich nur zustimmen. Das geht natürlich völlig in Ordnung. :)
Mighty

Vor Gericht wird kein Recht gesprochen, sondern Urteile!
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SirWinston
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Beitrag von SirWinston »

Allgemeiner Tipp für alle Käufer bei ebay: Setzt Euch ein Limit, ab dem ihr das ganze zwingend im Treuhandweg abwickelt (bei mir ab 50 Euro). Geht der Verkäufer darauf nicht ein, bietet nicht!

Meine ersteigerten Artikel liegen meist bis 20 Euro, dafür mache ich noch keinen Treuhandweg und schreibe ich die Beträge gedanklich sowieso ab.

Und das mit dem Zurückbuchen:

- Überweisungen (Textschlüssel 20) kann man nach endgültig
erfolgter Gutschrift (bei meinem Kreditinstitut meist am nächsten
Werktag) nicht zurück buchen lassen (auch wenn dies
immer wieder behauptet wird)
- Lastschriften (Textschlüssel 05) kann man sehr lange Zeit später
wegen (hoffentlich berechtigtem) Widerspruch noch zurückgehen
lassen
- Abbuchungsauftäge (Textschlüssel 04, fast nur unter Gewerbe-
treibenden üblich) kann man grundsätzlich nicht zurückbuchen
lassen

Und deshalb wird bei ebay auch zu 99,9% mit der Überweisung oder Barzahlung gearbeitet...
Kurze Arme, keine Kekse!
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mortie
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Re: Reingelegt bei Ebay - irgendwelche Vorschläge????

Beitrag von mortie »

habe Dir mal drei Links dazu geschickt ;

viel Erfolg dabei :-)
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