Reingelegt bei Ebay - irgendwelche Vorschläge????
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Reingelegt bei Ebay - irgendwelche Vorschläge????
Folgende Situation:
Ich ersteigere einen Artikel bei ebay,recht günstig und preiswert.
Der verkäufer schickt mir seine Kontodaten,ich überweise und irgendwann stellt der depp fest,er hat seine Sachen vollkommen unter Wert verkauft.
Also schickt er mir eine Mail und teilt mir mit, der Artikel ist defekt und jetzt der Hammer mein Geld wird er mir erst am 10.03. überweisen.
Ich bin sprachlos.....
Hat irgendwer eine Idee????
Mal abgesehen von dem üblichen Geplänkel,ich geb dir ne negative Bewertung,du gibts mir eine....reicht mir das nicht.....
Ich bin stinksauer.....
rerir
Ich ersteigere einen Artikel bei ebay,recht günstig und preiswert.
Der verkäufer schickt mir seine Kontodaten,ich überweise und irgendwann stellt der depp fest,er hat seine Sachen vollkommen unter Wert verkauft.
Also schickt er mir eine Mail und teilt mir mit, der Artikel ist defekt und jetzt der Hammer mein Geld wird er mir erst am 10.03. überweisen.
Ich bin sprachlos.....
Hat irgendwer eine Idee????
Mal abgesehen von dem üblichen Geplänkel,ich geb dir ne negative Bewertung,du gibts mir eine....reicht mir das nicht.....
Ich bin stinksauer.....
rerir
- hafensaenger
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Sofern du die richtige Adresse hast, findet das nächste MM Treffen halt bei ihm statt
. In dem Fall kann ein "netter" Besuch manchmal Wunder wirken. Ansonsten ist guter Rat teuer.
-Du kannst ihn halt negativ bewerten
-dich bei Ebay beschweren
-ihn anzeigen
-andere vor ihm warnen
-etc, pp .....

-Du kannst ihn halt negativ bewerten
-dich bei Ebay beschweren
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"We choose our joys and sorrows
long before we experience them."
- Kahlil Gibran-
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- Mighty
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- Wohnort: Wo das Gute ist und Gerechtigkeit herrscht.
ACHTUNG !!!
Liebe Mitstreiter,
wenn Ihr auf die Frage von rerir antwortet, darf ich Euch bitten, sehr sorgfältig zu überlegen was Ihr schreibt, dies im Hinblick auf den Inhalt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass in öffentlichen Foren keine Rechtsberatung erfolgen darf, vor allem nicht von solchen Personen, die gem. Rechtsberatungsgesetz (RBG) dazu nicht berechtigt sind.
Wenn Ihr Euch nicht sicher seit, ob Eure Antwort diese Kriterien überschreitet, schickt rerir eine PM oder E-Mail.
Vielen Dank. Euer Moderator
wenn Ihr auf die Frage von rerir antwortet, darf ich Euch bitten, sehr sorgfältig zu überlegen was Ihr schreibt, dies im Hinblick auf den Inhalt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass in öffentlichen Foren keine Rechtsberatung erfolgen darf, vor allem nicht von solchen Personen, die gem. Rechtsberatungsgesetz (RBG) dazu nicht berechtigt sind.
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Vielen Dank. Euer Moderator
Mighty
Vor Gericht wird kein Recht gesprochen, sondern Urteile!
Vor Gericht wird kein Recht gesprochen, sondern Urteile!
-
- Hexer/Hexe
- Beiträge: 759
- Registriert: Do 20.11.2003 - 10:17
- Wohnort: Jerusalem
Re: Reingelegt bei Ebay - irgendwelche Vorschläge????
Um welchen Artikel handelt es sich denn?rerir hat geschrieben: Ich ersteigere einen Artikel bei ebay,recht günstig und preiswert.
Inwiefern defekt?rerir hat geschrieben: Der verkäufer schickt mir seine Kontodaten,ich überweise und irgendwann stellt der depp fest,er hat seine Sachen vollkommen unter Wert verkauft.
Also schickt er mir eine Mail und teilt mir mit, der Artikel ist defekt und jetzt der Hammer mein Geld wird er mir erst am 10.03. überweisen.
Aus welchem Grund ausgerechnet am 10.03.?
Um welchen Geldbetrag handelt es sich denn?
Wenn es Dir die Sache wert ist, kannst Du ihn wegen Betruges bei der Polizei anzeigen.rerir hat geschrieben: Mal abgesehen von dem üblichen Geplänkel,ich geb dir ne negative Bewertung,du gibts mir eine....reicht mir das nicht.....
Ich bin stinksauer.....
rerir
Natürlich besteht die theorethische Möglichkeit, dass der Artikel tatsächlich defekt ist - und einen defekten Artikel zu bekommen ist ja auch nix!
Aber die Rück-Überweisung des Geldbetrages erst in circa einem Monat macht die ganze Angelegenheit schon sehr suspekt.
Im Falle einer Strafanzeige solltest Du auf alle Fälle den gesamten E-Mail-Verkehr gespeichert lassen.
gelbe Wiesenameise
- Radagast
- Moderator
- Beiträge: 2469
- Registriert: Mo 25.03.2002 - 01:11
- Wohnort: Bielefeld
- Kontaktdaten:
Hi Rerir,
ich weiss ja nicht wann die Transaktion stattfand, aber wenn der Typ erst in einem Monat das Geld zurücküberweisen will wäre ich misstrauisch, ob das Geld überhaupt zurückkommt. Frag doch mal bei deiner Bank nach, ob du die Überweisung noch zurückbuchen lassen kannst. Oft geht das innerhalb von 10 Tagen, je nach AGB der Bank.
Radagast der Braune
ich weiss ja nicht wann die Transaktion stattfand, aber wenn der Typ erst in einem Monat das Geld zurücküberweisen will wäre ich misstrauisch, ob das Geld überhaupt zurückkommt. Frag doch mal bei deiner Bank nach, ob du die Überweisung noch zurückbuchen lassen kannst. Oft geht das innerhalb von 10 Tagen, je nach AGB der Bank.
Radagast der Braune
Hüter der MM-Board Grillzange
Hi Mighty,
da bin ich nicht ganz deiner Meinung. Ich habe schon oft genug innerhalb von 14 Tagen eine Rückbuchung machen können. Und ich glaube nicht, dass das Geld 14 Tage lange nicht auf dem anderen Konto gutgeschrieben war. Der postive Aspekt der Rückbuchung ist, dass der andere eine Strafgebühr zahlen muss
@rerir
Du solltest dich direkt an Ebay wenden, da gibt es für sowas eine Beschwerdestelle. Die helfen dir da sicher weiter, ich hatte nämlich auch schon dieses Problem. Der Käufer musste mir den angeblich kaputten Gegenstand schicken und siehe da, er war völlig in Ordnung.
da bin ich nicht ganz deiner Meinung. Ich habe schon oft genug innerhalb von 14 Tagen eine Rückbuchung machen können. Und ich glaube nicht, dass das Geld 14 Tage lange nicht auf dem anderen Konto gutgeschrieben war. Der postive Aspekt der Rückbuchung ist, dass der andere eine Strafgebühr zahlen muss

@rerir
Du solltest dich direkt an Ebay wenden, da gibt es für sowas eine Beschwerdestelle. Die helfen dir da sicher weiter, ich hatte nämlich auch schon dieses Problem. Der Käufer musste mir den angeblich kaputten Gegenstand schicken und siehe da, er war völlig in Ordnung.

Roderick der Hochelf-Magier
Re: ACHTUNG !!!
Und was ist, wenn man schreibt, was man selber an dieser Stelle getan hat/hätte? Mehr habe ich jetzt in den Antworten nicht finden können. Also ich find deine Warnung nett, aber dann hättest du dich auch in den AOL-Thread einmischen müssen...Mighty hat geschrieben:wenn Ihr auf die Frage von rerir antwortet, darf ich Euch bitten, sehr sorgfältig zu überlegen was Ihr schreibt, dies im Hinblick auf den Inhalt.
Ansonsten kann ich nix konstruktiv Neues zu dem Thread hinzufügen, weil ich auch nur Tipps hätte, die bereits gesagt wurden...
Breuna-Counter

"Niemand hat die Absicht, Weltmeister zu werden."

"Niemand hat die Absicht, Weltmeister zu werden."

Erstmal vielen Dank an alle......
Um andere nicht in eine rechtliche Grauzone zu bringen sind wohl PN's die beste Möglichkeit......
Mighty hat mir eine Nachricht geschrieben und mit ein bisschen suchen wird man auch bei Ebay fündig sprich man findet einen Link:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4126
Und der hat geholfen!!!
Mein weiteres vorgehen wird sein:
1. Fristsetzung bis zum 21.02.04 für die Lieferung der Ware (gem. Artikelbeschreibung)
2. Sollte die Lieferung nicht erfolgen ( und das wird sie bestimmt nicht)
Fristsetzung bis zum 28.02.04 für die Zurücküberweisung des Auktionsendbetrages + angemessene Entschädigung
3. Da dieses auch nicht eintreten wird,werde ich es an die Staatsanwaltschaft bzw. an meinen rechtsanwalt geben.
Ich hab zwar nur knapp 600 positive Bewertungen aber sowas ist mit trotzdem noch nie untergekommen,ich finde es unverschämt und echt sch.....
Vor allen Dingen ist der ersteigerte Artikel jetzt defekt obwohl ich zweimal noch nachgefragt habe ob er denn i.O. sei,was auch 2x bejaht wurde......
rerir
Um andere nicht in eine rechtliche Grauzone zu bringen sind wohl PN's die beste Möglichkeit......
Mighty hat mir eine Nachricht geschrieben und mit ein bisschen suchen wird man auch bei Ebay fündig sprich man findet einen Link:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4126
Und der hat geholfen!!!
Mein weiteres vorgehen wird sein:
1. Fristsetzung bis zum 21.02.04 für die Lieferung der Ware (gem. Artikelbeschreibung)
2. Sollte die Lieferung nicht erfolgen ( und das wird sie bestimmt nicht)
Fristsetzung bis zum 28.02.04 für die Zurücküberweisung des Auktionsendbetrages + angemessene Entschädigung
3. Da dieses auch nicht eintreten wird,werde ich es an die Staatsanwaltschaft bzw. an meinen rechtsanwalt geben.
Ich hab zwar nur knapp 600 positive Bewertungen aber sowas ist mit trotzdem noch nie untergekommen,ich finde es unverschämt und echt sch.....
Vor allen Dingen ist der ersteigerte Artikel jetzt defekt obwohl ich zweimal noch nachgefragt habe ob er denn i.O. sei,was auch 2x bejaht wurde......
rerir
Wieviel hast den Ausgegeben ??rerir hat geschrieben:Erstmal vielen Dank an alle......
Um andere nicht in eine rechtliche Grauzone zu bringen sind wohl PN's die beste Möglichkeit......
Mighty hat mir eine Nachricht geschrieben und mit ein bisschen suchen wird man auch bei Ebay fündig sprich man findet einen Link:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4126
Und der hat geholfen!!!
Mein weiteres vorgehen wird sein:
1. Fristsetzung bis zum 21.02.04 für die Lieferung der Ware (gem. Artikelbeschreibung)
2. Sollte die Lieferung nicht erfolgen ( und das wird sie bestimmt nicht)
Fristsetzung bis zum 28.02.04 für die Zurücküberweisung des Auktionsendbetrages + angemessene Entschädigung
3. Da dieses auch nicht eintreten wird,werde ich es an die Staatsanwaltschaft bzw. an meinen rechtsanwalt geben.
Ich hab zwar nur knapp 600 positive Bewertungen aber sowas ist mit trotzdem noch nie untergekommen,ich finde es unverschämt und echt sch.....
Vor allen Dingen ist der ersteigerte Artikel jetzt defekt obwohl ich zweimal noch nachgefragt habe ob er denn i.O. sei,was auch 2x bejaht wurde......
rerir
Weil sonst lohnt sich doch einen Anwalt nicht bei kleinen Beträge.
Aber sonst gewinnen wirst du sowiso schon weil 2 mal gelogen und es ein Gültiger Kaufsvertrag ist.
Die Emails sind sicher zugelassen.??
@fridoxl
Ich hatte eigentlich noch nie so ein Problem..... uneigentlich ist mal die Ware verschwunden oder auf dem Postweg kaputtgegangen,aber es hielt sich im Rahmen.
Bei kleineren Beträgen lohnt sich das wirklich nicht,aber ansonsten ist es ne prima Idee....
@Lord Marc
Der Betrag liegt bei ca. 100 EUR ist aber zweitrangig weil jetzt gehts es um das Prinzip.....
Ausserdem gibt es eine Rechtschutzversicherung
Die Mails habe ich alle gesammelt und gespeichert.
rerir
Ich hatte eigentlich noch nie so ein Problem..... uneigentlich ist mal die Ware verschwunden oder auf dem Postweg kaputtgegangen,aber es hielt sich im Rahmen.
Bei kleineren Beträgen lohnt sich das wirklich nicht,aber ansonsten ist es ne prima Idee....
@Lord Marc
Der Betrag liegt bei ca. 100 EUR ist aber zweitrangig weil jetzt gehts es um das Prinzip.....
Ausserdem gibt es eine Rechtschutzversicherung
Die Mails habe ich alle gesammelt und gespeichert.

rerir
sei froh, dass sich der überhaupt gemeldet hat @threadersteller.
ich hab bei ebay mal was ersteigert für um die 100 euro weiß nimma genau, habs überwiesen und der hat sich nie wieder gemeldet,war bei ebay nicht mehr aufzufinden, und auch sonst konnte ich nichts mehr machen,das geld war weg.einfach so.soviel.
ich hab bei ebay mal was ersteigert für um die 100 euro weiß nimma genau, habs überwiesen und der hat sich nie wieder gemeldet,war bei ebay nicht mehr aufzufinden, und auch sonst konnte ich nichts mehr machen,das geld war weg.einfach so.soviel.
!Just try it!
- Xajorkith
- Inquisitor
- Beiträge: 4901
- Registriert: Fr 13.07.2001 - 12:07
- Wohnort: Bremen Fate2.exe-12.03.2007
- Kontaktdaten:
Re: ACHTUNG !!!
Das ist ja keine Rechtsberatung. Kommt immer drauf an wie man es schreibt. Wenn man nicht gerade schreibt, nach § sowieso ist das so und so oder ähnlich dürfte man wohl keine RECHTSberatung durchgeführt haben.Cassie hat geschrieben:Und was ist, wenn man schreibt, was man selber an dieser Stelle getan hat/hätte? Mehr habe ich jetzt in den Antworten nicht finden können. Also ich find deine Warnung nett, aber dann hättest du dich auch in den AOL-Thread einmischen müssen...Mighty hat geschrieben:wenn Ihr auf die Frage von rerir antwortet, darf ich Euch bitten, sehr sorgfältig zu überlegen was Ihr schreibt, dies im Hinblick auf den Inhalt.
Ansonsten kann ich nix konstruktiv Neues zu dem Thread hinzufügen, weil ich auch nur Tipps hätte, die bereits gesagt wurden...
Wie letztendlich die Rechtsberatung aber diffiniert wird weiß ich allerdings auch nicht.
Zitadelle Asgard / Fangrorn
- stone
- König(in)
- Beiträge: 3813
- Registriert: Do 21.03.2002 - 10:27
- Wohnort: Brake/Unterweser
- Kontaktdaten:
Eine von mir selbst abgeschickte Überweisung kann ich nur innerhalb von 2 Tagen zurückrufen, eher sogar weniger, da dies nach Gutschrift auf dem Empfängerkonto nicht mehr geht.Zoltan hat geschrieben:Hi Mighty,
da bin ich nicht ganz deiner Meinung. Ich habe schon oft genug innerhalb von 14 Tagen eine Rückbuchung machen können. Und ich glaube nicht, dass das Geld 14 Tage lange nicht auf dem anderen Konto gutgeschrieben war. Der postive Aspekt der Rückbuchung ist, dass der andere eine Strafgebühr zahlen muss![]()
...
Wenn etwas zurückgebucht werden kann, ist das eine Lastschrift, die die andere Seite von meinem Konto gezogen hat, was im allgemeinen bei Strom, Gas, Telefon etc. üblich ist. Hier liegt die Frist dann sogar bei 6 Wochen.
Zum Thema kann ich sonst nix neues Beitragen, hatte solche Probleme zum Glück auch noch nicht. (Wobei ich noch weit unter 600 Bewertungen liege.

Breuna-Level:


In Deiner Gesamtübersicht im ebay ist der Verkeufer noch 30 tage drin.Christine hat geschrieben:sei froh, dass sich der überhaupt gemeldet hat @threadersteller.
ich hab bei ebay mal was ersteigert für um die 100 euro weiß nimma genau, habs überwiesen und der hat sich nie wieder gemeldet,war bei ebay nicht mehr aufzufinden, und auch sonst konnte ich nichts mehr machen,das geld war weg.einfach so.soviel.
Sonst seite immer gleich als Lesezeichen Speichen hast immer zugriff.
Und alles speicher was mit email zutun hat.
Rechtsberatungsgesetz: um damit keine Probleme zu provozieren, sollte derjenige, der eine rechtliche Frage hat, diese unpersönlich gestalten (also nicht "ich habe" sondern "angenommen X hat")
Generell:
Kommt ein Vertragspartner seinen aus dem (Kauf)vertrag entstehenden Pflichten nicht nach, ist der Vertragspartner berechtigt:
- eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung (also z.B. Lieferung der Ware / Zahlung des Kaufpreises etc.) zu setzen
- bei Nichtbeachtung dieser vom Vertrag zurückzutreten
Im zweiten Fall (oder wenn der Verkäufer den Leistungsunwillen erklärt), ist der Käufer berechtigt, neben dem eigentlichen bereits geleisteten Kaufpreis auch Schadensersatz zu fordern.
Dieser kann neben Kosten für Porto / Überweisung / Onlinezeit / eigene "Arbeitskosten" auch die Preisdifferenz zu einem gleichwertigen Produkt enthalten.
Wenn der Käufer bei einem anderen Anbieter für das gleiche Produkt also 10 Euro mehr zahlen muß, kann er diese Preisdifferenz dem ursprünglichen Verkäufer in Rechnung stellen (zuvor muß dieser aber Gelegenheit gehabt haben selbst für die Nacherfüllung des Vertrages zu sorgen, was ihm i.d.R. durch die oben aufgeführte Fristsetzung ermöglicht wird).
mfg
Thomas
Generell:
Kommt ein Vertragspartner seinen aus dem (Kauf)vertrag entstehenden Pflichten nicht nach, ist der Vertragspartner berechtigt:
- eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung (also z.B. Lieferung der Ware / Zahlung des Kaufpreises etc.) zu setzen
- bei Nichtbeachtung dieser vom Vertrag zurückzutreten
Im zweiten Fall (oder wenn der Verkäufer den Leistungsunwillen erklärt), ist der Käufer berechtigt, neben dem eigentlichen bereits geleisteten Kaufpreis auch Schadensersatz zu fordern.
Dieser kann neben Kosten für Porto / Überweisung / Onlinezeit / eigene "Arbeitskosten" auch die Preisdifferenz zu einem gleichwertigen Produkt enthalten.
Wenn der Käufer bei einem anderen Anbieter für das gleiche Produkt also 10 Euro mehr zahlen muß, kann er diese Preisdifferenz dem ursprünglichen Verkäufer in Rechnung stellen (zuvor muß dieser aber Gelegenheit gehabt haben selbst für die Nacherfüllung des Vertrages zu sorgen, was ihm i.d.R. durch die oben aufgeführte Fristsetzung ermöglicht wird).
mfg
Thomas
Wollt Ihr den Hebel umlegen? - Ja - Peng, jetzt ist der Hebel tot...
- Mighty
- Moderator
- Beiträge: 414
- Registriert: Mo 16.07.2001 - 12:14
- Wohnort: Wo das Gute ist und Gerechtigkeit herrscht.
Lieber samot,samot hat geschrieben:Rechtsberatungsgesetz: um damit keine Probleme zu provozieren, sollte derjenige, der eine rechtliche Frage hat, diese unpersönlich gestalten (also nicht "ich habe" sondern "angenommen X hat")
auch mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig. Es mag dahingestellt bleiben, wie jemand seine Frage äußert. Es kommt auf die Antwort an! Wenn diese sich mit dem Problem eingehend beschäftigt und Lösungen unterbreitet, nennt man das Beratung!
Liebe Cassie,Cassie hat geschrieben: Also ich find deine Warnung nett, aber dann hättest du dich auch in den AOL-Thread einmischen müssen...
wir hatten ein ähnliches Problem schon einmal, nämlich mit VH (damals war er von jemanden geschlagen worden). Da wäre es beinahe ausgeufert. Ich habe mich dann VH´s Problem angenommen und ihm privat eine "Beratung" gegeben. Gleiches habe ich nunmehr mit rerir gemacht.
Wenn jemand von seinen eigenen Erfahrungen berichtet, ist das keine Beratung, sondern lediglich ein Hinweis. Insoweit ist auch dazu nichts einzuwenden. Auch eine generelle Aussage, wie sie beispielsweise samot abgegeben hat, scheint nicht bedenklich zu sein.
Ich habe mir den AOL-Trhead sehr wohl angesehen. Dort haben jedoch meiner Meinung nach alle nur ihre persönlichen Erlebnisse mitgeteilt, so wie ich auch.
Das Du mein Post "nett" findest ehrt Dich. Wenn solch ein Hinweis jedoch nicht erfolgt und ggf. Dinge geschrieben werden, die sich tiefer mit dem vorliegenden Fall beschäftigen, diese wiederum von Rechtsanwälten gelesen werden, die gerade nach solchen Dingen suchen, um Forderungen aufzustellen, die bis zur Schließung dieses Forums ausufern können, was würdet Ihr dann sagen? Ich versuche hier lediglich meinen Job als Moderator zu verwirklichen und auf etwaige Risiken hinzuweisen.
Mag sein, dass dies in Deinen Augen und ggf. auch bei einigen anderen nicht recht einleuchtet, aber ich versuche zu schützen. Ich will niemanden bevormunden und ihm seiner eigenen Meinung berauben, aber leider muss ich immer wieder feststellen, das es Menschen gibt, die denken, das im Internet alles erlaubt ist und das keinen interessiert. Das wiederum ist mitnichten so.
Außerdem hatte ich auch die Anregung aufgenommen, dass im Zweifel eine PM oder Mail an rerir geschickt werden soll. Ansonsten habe ich ein Auge auf diesen Thread und hätte bei Bedarf ein Post nach Rücksprache mit dem Betreffenden geändert und das Original per PM an rerir weitergeleitet.

Mighty
Vor Gericht wird kein Recht gesprochen, sondern Urteile!
Vor Gericht wird kein Recht gesprochen, sondern Urteile!
@Mighty
Sorry dass ich mich da eingemischt habe, aber ich fand dein Eingreifen hier ein klein wenig zu früh und habe im AOL-Thread, um ganz ehrlich zu sein, ein Posting von dir vermisst.
Ich bin ja nun auch keine Anwältin und versuche daher mich auch in §§-Fragen (von denen ich ja doch ein bisschen Ahnung habe) vollends zurückzuhalten. samots Lösung kann es auch nicht sein, weil das mehr in Richtung theoretische Fälle zu Schulzwecken geht und das hier sicher nicht die entsprechende Umgebung ist. Aber wenn man (wie hier) sagt, ich würde mit dem Typen mal Tacheles reden, weil er sich unfein verhält, sollte das noch voll im Rahmen sein.
Mit dem VH-Thread hast du allerdings vollkommen Recht, da ist einiges sehr ausgeufert. Und als Mod mal kurz zu beschreiben, wie du das lösen willst wenn hier jemand über das Ziel hinausschießt finde ich
Sorry dass ich mich da eingemischt habe, aber ich fand dein Eingreifen hier ein klein wenig zu früh und habe im AOL-Thread, um ganz ehrlich zu sein, ein Posting von dir vermisst.
Ich bin ja nun auch keine Anwältin und versuche daher mich auch in §§-Fragen (von denen ich ja doch ein bisschen Ahnung habe) vollends zurückzuhalten. samots Lösung kann es auch nicht sein, weil das mehr in Richtung theoretische Fälle zu Schulzwecken geht und das hier sicher nicht die entsprechende Umgebung ist. Aber wenn man (wie hier) sagt, ich würde mit dem Typen mal Tacheles reden, weil er sich unfein verhält, sollte das noch voll im Rahmen sein.

Mit dem VH-Thread hast du allerdings vollkommen Recht, da ist einiges sehr ausgeufert. Und als Mod mal kurz zu beschreiben, wie du das lösen willst wenn hier jemand über das Ziel hinausschießt finde ich

Breuna-Counter

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- Hexer/Hexe
- Beiträge: 759
- Registriert: Do 20.11.2003 - 10:17
- Wohnort: Jerusalem
Mighty hat geschrieben: Ansonsten habe ich ein Auge auf diesen Thread und hätte bei Bedarf ein Post nach Rücksprache mit dem Betreffenden geändert und das Original per PM an rerir weitergeleitet.![]()

Sowas nenn´ ich Service! Ich war mir nämlich bei meinem Post auch nicht ganz sicher.
Es gibt übrigens einen schönen Sketch von Mr. Bean (vielleicht kennt den jemand):
Mr. Bean spielt den Teufel. Er befindet sich (wen wird´s wundern) in der Hölle und begrüsst gerade alle Neuankömmlinge.
Zuerst teilt er die Neuankömmlinge auf.
Die Mörder sollen auf die eine Seite gehen. Die Diebe, Räuber und Plünderer auf die andere Seite - und die Rechtsanwälte sollen sich gleich zu den Dieben, Räubern und Plünderern dazugesellen.
Das Publikum war begeistert.
gelbe Wiesenameise