Was meint Ihr dazu?
gelbe Wiesenameise
Moderatoren: Thies, mara, Gandalf, Tantalusss, Mighty




http://www.taz.de/pt/2004/01/05/a0195.nf/text.ges,1 hat geschrieben:
LEHRER MÜSSEN AUF RELIGIÖSE SYMBOLE VERZICHTEN KÖNNEN
Kein Kopftuch. Keine Kippa. Kein Kreuz
Wer das Kopftuch verbiete, dürfe die Mönchskutte nicht dulden, sagt Bundespräsident Rau (SPD). Das sei nicht vergleichbar, weil das Kopftuch anders als das Kreuz die Unterdrückung der Frau symbolisiere, hält Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) dagegen. Die Haltung im Streit um Kopftuch, Kippa und Kruzifix im Klassenzimmer lässt sich offenbar keiner parteipolitischen Richtung zuordnen. Dass Sozialdemokraten muslimische und christliche Symbole eher gleich bewerten und ohnehin mit einem laizistischen Schulsystem sympathisieren, diese Simplifizierung greift nicht.
Rau und Thierse trennt nur scheinbar die Weltanschauung. Tatsächlich argumentieren sie auf unterschiedlichen Ebenen. Rau interpretiert das Tuch als religiöses Symbol, Thierse sieht in ihm das Stoff gewordene Exempel einer Ideologie, die elementare Menschenrechte unterwandert. Dies mag zwar in vielen Einzelfällen stimmen. Doch ist zweifelhaft, ob der Gesetzgeber angesichts von etwa 70 islamischen Strömungen allein in der BRD entscheiden kann und darf, dass ein Kopftuch zwangsläufig Unterdrückung bedeutet.
Letztlich geht es um die Frage, welches Ideal des Staatsbeamten wir gesetzlich vorgeben möchten. Muss sich der Lehrer einer staatlichen Schule für den Unterricht zumindest formal in ein weltanschauliches und religiöses Neutrum verwandeln? Oder dulden wir einen Meinungs- und Religionspluralismus - auch gegenüber Grundschülern?
Wer sich über Rau empört, ignoriert einen wichtigen Argumentationspartner an seiner Seite: das Bundesverfassungsgericht. Es urteilte im Sinne des Präsidenten: Entweder toleriert man sämtliche religiösen Symbole im Klassenzimmer - oder verbietet alle auf der Grundlage der Gleichbehandlung. Akzeptiert man zusätzlich Thierses Einwand, das Kopftuch sei zumindest in vielen Fällen ein Zeichen der Unterdrückung der Frau, überzeugt nur eine Lösung: Ein Verbot sämtlicher religiöser Symbole im Unterricht. Das heißt nicht, das Religion gänzlich aus dem öffentlichen Leben verschwindet und Schüler zukünftig ohne jegliche ethische oder religiöse Orientierung aufwachsen. Schließlich bieten die meisten Bundesländer Religionsunterricht an, in jeder Kleinstadt gibt es konfessionelle Schulen. Doch eine Gesellschaft mit rund drei Millionen Muslimen und weit mehr, die sich keiner Religion zugehörig fühlen, lässt sich nicht mehr frag- und konfliktlos unter ein christliches Leitbild subsumieren. Dies sollten zumindest jene respektieren, die sich als Lehrer im Staatsauftrag zu einer weltanschaulich neutralen Erziehung verpflichtet haben." COSIMA SCHMITT
taz Nr. 7249 vom 5.1.2004, Seite 11, 56 Zeilen (Kommentar), COSIMA SCHMITT



Welche?Baerbel hat geschrieben: Trotzdem bin ich absolut der Meinung, dass Religion in einer Schule nichts zu suchen hat. Für Religionsunterricht gibt es andere Möglichkeiten.
Was meinst Du mit: Egal, ob ich in der Kirche bin oder nicht?Baerbel hat geschrieben: Ich bin z.b. als Arbeitsloser verpflichtet, Kirchensteuer zu bezahlen, egal ob ich in der Kirche bin oder nicht. Die Kirchensteuer gehört zu den vom Bund festgelegten Abzügen, dagegen kann ich absolut nichts tun. DAS ist in meinen Augen ein dickes fettes Unrecht und gehört endlich abgeschafft!

Man könnte auch gleich die Weihnachtsferien, die Osterferien und die Pfingstferien abschaffen.Therak hat geschrieben:@Baerbel
Nicht ganz, die Kreuze wurden ja schon vor einiger Zeit entfernt - aber mit dem Religionsunterricht haste recht. Wenn man alle religiösen Zeichen aus der Schule verbannen würde, müßte das gleiche mit dem Religionsunterricht geschehen... aber das gäbe natürlich wieder einen gewaltigen Aufschrei.

Ohne Job musst Du Kirchensteuer bezahlen - und mit Job nicht?Baerbel hat geschrieben:Meisi, Religionsunterricht kann z.b. in Kirchen, Pfarrhäusern oder ähnlichen Räumlichkeiten stattfinden. Und selbstverständlich bin ich aus der Kirche als Institution ausgetreten, vor Jahren schon.



arbeitsamt.de hat geschrieben:
...
Das pauschalierte Nettoentgelt weicht in der Regel von Ihrem letzten tatsächlichen Nettoentgelt ab, weil
...
- die Kirchensteuer abgesetzt wird, auch wenn Sie nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind, und
...
das sind hier glaub ich in Sachsen-Anhalt 10 € / Monat aber trozdem ne riesen SauereiSGB III hat geschrieben:
...
§ 136 Leistungsentgelt
...
2. für die Kirchensteuer die Steuer nach dem im Vorjahr in den Ländern geltenden niedrigsten Kirchensteuer-Hebesatz,
...


Habs mir sowas schon gedacht... und zwar schon vor diesem Thread...Manchmal hörst du dich an wie ein gewisser Radikalchrist den ich stark vermisse Stieß da in einem anderen Forum komischerweise fast zeitgleich auf einen sehr ähnlichen Thread von einem gewissen Eponine.